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Neues "IS-Staatsschutzverfahren" am OLG


Foto: Peter Müller



CELLE. Der 4. Strafsenat des Oberlandesgerichts Celle hat die Anklage der Bundesanwaltschaft gegen den 60-jährigen Aleem N. aus dem Rhein-Pfalz-Kreis und den 26-jährigen Mahmoud A. S. aus dem Raum Salzgitterzur Hauptverhandlung zugelassen und das Hauptverfahren eröffnet (4 St 1/23).


Die Angeklagten befinden sich seit dem 13. Juni bzw. dem 5. Oktober 2022 in Untersuchungshaft.

Der Generalbundesanwalt legt den Angeklagten zur Last, sich mitgliedschaftlich in einer ausländischen terroristischen Vereinigung beteiligt zu haben (§ 129a Abs. 1 Nr. 1, § 129bAbs. 1 Sätze 1 und 2 des Strafgesetzbuchs, StGB). Daneben wird Aleem N. die Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat (§ 89a Abs. 2a i.V. m. § 89aAbs. 1 und 2 Nr. 1 StGB) in zwei Fällen vorgeworfen (Der Generalbundesanwalt - AktuellePressemitteilungen - Anklage gegen zwei mutmaßliche Mitglieder der ausländischen terroristischen Vereinigung „Islamischer Staat (IS)“ erhoben).

Konkret sollen die Angeklagten seit Jahren Anhänger jihadistischer und radikalislamischer Ideen gewesen sein. Jedenfalls seit dem Jahr 2017 hätten sich beide mit der ausländischen terroristischen Vereinigung „Islamischer Staat (IS)“ identifiziert.


Spätestens im Herbst 2021 habe sich Mahmoud A. S. von Deutschland aus dem IS als Mitglied angeschlossen. Fortan sei er fest in den Medienapparat der Organisation eingebunden gewesen und habe insbesondere als „Designer“ an der Fertigung von Propagandadokumenten mitgewirkt. Er habe sich zudem mit der Sammlung und dem Transfer von Spendengeldern für die Vereinigung befasst. Daneben habe er sich an der Organisation von Reisen Dritter in das Kerngebiet des IS beteiligt. Ab Frühjahr 2022 habe er sich auch selbst darum bemüht, nach Syrien zu gelangen, um sich dort für den IS zu betätigen.


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