top of page
Premium-Sidebar-Hintergrund-580x740.jpg

Anzeigen

IKK classic
Top_Rectangle_300 x160 CH_be_happy.jpg
celler initiative-stadtradeln.jpg

Nach Überfall auf Wettbüro und Schüssen am Celler Nordwall - zwei Festnahmen




CELLE. 36 Stunden nach den Schüssen am Celler Nordwall gaben sich Polizei und Staatsanwaltschaft bedeckt. Nun gibt es offizielle Informationen zu den Hintergründen (CELLEHEUTE berichtete). Die bisherigen Ergebnisse zur Tatnacht:


Am Montagabend gegen 22:50 Uhr betrat ein 18 Jahre alter Mann aus Celle ein Wettbüro in der Straße "Am Heiligen Kreuz", bedrohte einen Gast sowie einen Angestellten mit einer Schreckschusswaffe und forderte die Herausgabe von Bargeld. Mit einer niedrigen vierstelligen Summe flüchtete er anschließend zu Fuß. Mehrere Gäste des Wettbüros (nach CH-Informationen waren es drei) verfolgten den Räuber und stellten ihn kurze Zeit später in der Straße "Nordwall".

Während der folgenden Auseinandersetzung zwischen dem Täter und den Gästen gab der 18-Jährige Schüsse aus der mitgeführten Schreckschusswaffe ab. Dadurch wurde einer der Verfolger, ein 25 Jahre alter Mann aus Celle, leicht verletzt.

Nachdem die Verfolger den jungen Räuber entwaffnet hatten, trat einer der Männer, ein 24-Jähriger aus Celle, auf den am Boden liegenden 18-Jährigen ein. Nach mehreren Tritten gegen den Kopf holte er einen Einkaufswagen, der in der Nähe stand und schlug damit gegen den Kopf des 18-Jährigen. Dabei erlitt dieser leichte Verletzungen. Die eintreffenden Polizeibeamten beendeten die Auseinandersetzungen und nahmen den 18-jährigen Räuber vorläufig fest.

Auf Anordnung der Staatsanwaltschaft Celle wurde auch der 24-Jährige Wettbürogast vorläufig festgenommen. Aufgrund der massiven Gewaltanwendung gegen den Kopf des 18-Jährigen wurde zunächst wegen des Verdachts des versuchten Totschlags ermittelt.

Die beiden festgenommenen Männer wurden gestern, Dienstag, 23.08.2022, richterlich vorgeführt. Eine Jugendrichterin des Amtsgerichts Celle verkündete dem 18-Jährigen einen Untersuchungshaftbefehl. Er kam anschließend in die Justizvollzugsanstalt.

Gegen den 24-Jährigen wurde ebenfalls ein Haftbefehl verkündet, jedoch unter Meldeauflagen außer Vollzug gesetzt. Er kam auf freien Fuß. Gegen ihn wird nun wegen gefährlicher Körperverletzung ermittelt.


bottom of page