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Nach "Montagsspaziergang" - Polizei Celle appelliert an Dialogbereitschaft


Demo, Kundgebung, Montagsspaziergang

CELLE. Nach dem gestrigen sogenannten "Montagsspaziergang" in Celle und der Verlautbarung aus dem Innenministerium nimmt auch die Polizei Celle Stellung. Sie korrigiert dabei auch die anfänglich kommunizierte Zahl von lediglich zwei Ordnungswidrigkeitenverfahren stark nach oben und geht derzeit von 70 aus.


Die Polizei bewertet die Zusammenkünfte nach bisherigen Erfahrungen als Versammlungen, die nach dem Niedersächsische Versammlungsgesetz (NVersG) vorherige Anzeigen vorschreibt.

Gleichwohl stehe es den VersammlungsteilnehmerInnen zu, von den Grundrechten auf Versammlungsfreiheit und Meinungsfreiheit Gebrauch zu machen. "Mit Beginn der (nicht angezeigten) Versammlung ist die Polizei Celle zuständige Versammlungsbehörde und kommuniziert die auf Grundlage des Versammlungsgesetztes und des Infektionsschutzgesetztes geltenden Auflagen, insbesondere das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung und die Einhaltung des Mindestabstandes von 1,5 m", erklärt Polizeisprecher Steffen Brümmer.


"Unmittelbar nach der Ansprache setzten sich die Versammlungsteilnehmer unter Missachtung der Beschränkungen in Bewegung. Eine Versammlungsleitung, mit der ein möglicher Verlauf vorab abgestimmt werden sollte, gab sich wiederholt nicht zu erkennen. Insgesamt verweigerten sämtliche Versammlungsteilnehmende jegliche Kooperation mit der Polizei, gleichwohl ist der Verlauf als friedlich zu bezeichnen", bestätigt Brümmer.


Vor dem Hintergrund verwirklichter Ordnungswidrigkeiten und unter Abwägung der vorgenannten Aspekte werde derartiges Verhalten von Versammlungsteilnehmern durch die Einsatzkräfte dokumentiert. Eine Auswertung des beispielsweise von gestern vorliegenden Materials sei noch nicht abgeschlossen, "dürfte voraussichtlich aber zur Einleitung von circa 70 OWi-Verfahren führen", so Brümmer.


Die Polizei werde auch weiterhin niedrigschwellig solche Verfahren einleiten. Das Bußgeld für derartige Ordnungswidrigkeiten orientiere sich an der Corona-Verordnung und dem NversG.

Die Polizei Celle appelliert erneut, sogenannte Montagsspaziergänge als Versammlung anzuzeigen und im Vorfeld das Gespräch mit den Versammlungsbehörden zu suchen.


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