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Mildes Urteil nach "fahrlässiger Tötung" - Unfallfahrer geht auf Vater zu




CELLE/HAMBÜHREN. „Wie soll ich mit diesem Urteil leben, wie unsere Familie?“ Die Großmutter der bei einem Unfall im Juni 2022 getöteten 13-jährigen Marielle verlässt gemeinsam mit zwei weiteren Verwandten noch während der Urteilsbegründung den Gerichtsaal und weint. Fernsehreporter bitten um ein Interview, alle lehnen ab - soeben fiel das aus ihrer Sicht sie viel zu milde Urteil: Zwei Jahre auf Bewährung, zudem drei Jahre Führerscheinentzug." (CELLEHEUTE meldete). Nach dem Urteil ging der Unfallfahrer Christopher D. auf den Vater des getöteten Mädchens zu suchte das Gespräch.


"Charakterlich ungeeignet zum Führen eines Fahrzeugs“

Als freier Mann verlässt Christopher D. das Amtsgericht Celle. Fast auf den Tag genau ein Jahr nach dem von ihm verursachten schweren Unfall mit Todesfolge und überhöhter Geschwindigkeit verurteilte ihn das Gericht heute zu einer Strafe von zwei Jahren auf Bewährung. Die Fahrerlaubnis war ihm unmittelbar entzogen worden, nun wurde eine weitere Sperre von drei Jahren verfügt mit anschließender Prüfung, ob er sie überhaupt wieder erhalten wird. „Sie sind charakterlich ungeeignet zum Führen eines Fahrzeugs“, sagte der vorsitzende Richter Kranen, der mit dem Urteil der Staatsanwaltschaft folgte.


Der Schuldspruch lautete auf fahrlässige Tötung, vorsätzliche Gefährdung des Straßenverkehrs und Körperverletzung. Einige Fragen blieben offen, betonte Kranen, z.B. worin die Motivation lag, an diesem Abend des 10. Juni mit mindestens 104 km/h durch Hambühren zu rasen, wo ein Zeuge dem Angeklagten generell eine „Fahrweise wie ein Rentner“ bescheinigt hatte. Bei dem 39-jährigen Zeugen war D. am Nachmittag zu Besuch gewesen, hatte ihm bei der Gartenarbeit geholfen. Ein weiterer Bekannter kam hinzu. Man bestellte Essen in Winsen/A. D. holte es mit einem Kumpel ab. „Nach der Rückkehr veränderte sich sein Verhalten. Er war laut“, sagte der Zeuge im Gerichtssaal aus. Er habe eine Dose Jack-Daniels-Cola dabeigehabt, zuvor hatte man Bier getrunken. D. soll aufgedreht gewesen sein, entschloss sich, noch etwas zu unternehmen, wollte in eine „Spielhalle und einen Puff“ nach Celle fahren. Auf dem Weg dahin verursachte er den Unfall, bei dem das Mädchen Marielle starb, die 15-jährige Tochter der Beifahrerin Zoé und der Fahrer schwer verletzt wurden. Lediglich die Mutter von Zoé erlitt nach eigenen Aussagen am ersten Prozesstag nur leichte Verletzungen.


Christopher D. nahm nach Ausführungen seines Anwalts Marco Neumann nach dem Unfall nur wahr, dass mehrere Menschen am Ort des Geschehens waren. Er entfernte sich, lief in den Wald, begab sich nach Mitternacht zu einer Bekannten, duschte, wusch und trocknete seine Kleidung und ging um 4 Uhr morgens. Mittlerweile hatte die Bekannte, die heute ebenfalls als Zeugin vernommen wurde, bei Facebook von den Ereignissen erfahren und legte ihm nahe, zur Polizei zu gehen. Doch D. lief zu einer Autowerkstatt, versteckte sich dort und später in einem Container eines Industriegebietes.


"1000 Euro als Zeichen finanzieller Verantwortung"

Erst am 13.6. begab er sich nach Hause, sein Vater rief die Polizei, D. kam in Untersuchungshaft, die später aufgehoben wurde. Sein Anwalt Marco Neumann sprach zunächst für D., bot dem Vater der getöteten Marielle unabhängig von bestehenden finanziellen Ansprüchen 1000 Euro „als Zeichen finanzieller Verantwortung“ an, Marcel O. lehnte ab. Seine damalige Freundin und Mutter der 15-jährigen Zoé war heute nicht im Gerichtssaal, auch für sie galt und gilt das Angebot. Beide Mütter erhoben Nebenklage, waren durch Anwälte vertreten. Diese machten sehr deutlich, dass die Forderungen der Staatsanwaltschaft viel zu gering seien. „Er versucht, mit möglichst heiler Haut davon zu kommen, er hat sich nicht entschuldigt. Eine Bewährungsstrafe ist der Schwere der Schuld nicht angemessen“, führte Anwalt Holger Klein-Tebbe aus, die Kollegin Karin Brückmann argumentierte ähnlich.


"Ich glaube Ihnen, dass Ihnen das Geschehen leid tut"

Der vorsitzende Richter begründete das Urteil auch mit dem Verhalten des Angeklagten während des Prozesses: „Dieses war von Reue geprägt. Ich glaube Ihnen, dass Ihnen das Geschehen leid tut. Sie reflektieren, was das Geschehene für die Hinterbliebenen bedeutet. Ich halte dieses nicht für ein taktisches Manöver. Deswegen habe ich die Strafe zur Bewährung ausgesetzt.“ Weiter wurde ihm zugutegehalten, dass er nicht vorbestraft ist, sich psychologisch behandeln lassen hat und eine gute Sozialprognose aufweise. D. hat sich bereits beim Arbeitsamt um Möglichkeiten für eine Umschulung in den Bereich Elektronik bemüht. Finanziell wird Christopher D. zivilrechtlichen Ansprüchen nachkommen müssen.


Nach der Urteilsbegründung verließ der 31-Jährige das Gerichtsgebäude allein, etliche Prozessbeteiligte befanden sich im Innenhof, unweit des Ausgangs stand Marcel O., Christopher D. bewegte sich in dessen Richtung, dieser deutete an, er möge näherkommen. Und so standen sich die beiden Männer einige Minuten gegenüber, redeten. „Man muss die Person dahinter sehen“, sagte Marcel O. im Anschluss auf die Frage von CH, was der direkte Kontakt in ihm ausgelöst habe. „Ich habe ihm ein Täter-Opfer Gespräch angeboten.“ D. wollte sich persönlich nicht äußern, er überließ das weiter seinem Anwalt.





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