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Mende: "Die Pflegereform ist ein wichtiger Schritt"




BERLIN/CELLE. Im Bundestag wurde heute das Gesetz zur Unterstützung und Entlastung in der Pflege "PUEG" beschlossen. Mit fast 7 Milliarden Euro sollen die Leistungen vor allem für die häusliche Pflege verbessert und flexibilisiert werden. Damitsollen pflegebedürftige Menschen gestärkt und ihre Angehörigen entlastet werden.

Dirk-Ulrich Mende MdB: "Ich freue mich, dass wir im parlamentarischen Verfahren deutliche Verbesserungen des Gesetzes zur Unterstützung und Entlastung in der Pflege erreichen konnten. War es in der Bundesregierung noch nicht möglich, so haben wir in intensiven Gesprächen mit den beiden anderen Fraktionen es als Parlamentarier geschafft, ab 2024 ein Budget für pflegebedürftige Kinder einzurichten, ein "Entlastungsbudget" zu etablieren, in dem jetzige Ansprüche auf Verhinderungs- und Kurzzeitpflege zusammengefasst werden und den staatlichen Zuschuss für die Eigenanteile bei einem Heimplatz und den Anspruch auf bezahlte Pflegetage zu erhöhen."


Darüber hinaus wird zum 1. Januar 2024 und dann nochmal 2025 und 2028 werden das Pflegegeld und die Pflegesachleistungen angehoben. In zwei Schritten wird darüber hinaus ein flexibler gemeinsamer Jahresbetrag für die Kurzzeit- und die Verhinderungspflege eingeführt. Zur Begrenzung der steigenden Eigenanteile in der vollstationären Pflege werden die Zuschläge zum 1. Januar 2024 erhöht. Die Fördermittel für bessere Arbeitsbedingungen in Pflegeeinrichtungen werden bis 2030 verlängert und über das „Kompetenzzentrum Digitalisierung und Pflege" der Einsatz digitaler Technik in der Pflegepraxis verstärkt.


Dirk-Ulrich Mende MdB: "Mit diesen Verbesserungen konnte man zu Beginn der parlamentarischen Beratungen nicht unbedingt rechnen. Und sie wirken sich direkt bei den Betroffenen aus. Insbesondere bei Kindern mit Pflegebedarf sind in der Vergangenheit Ansprüche verfallen, weil sie nicht zum Bedürfnis pflegender Eltern passten oder es keine Angebote vor Ort gab. Das ändert sich jetzt. Das Entlastungsbudget macht es pflegenden Familien leichter, Vertretungen oder eine Kurzzeitpflege zu organisieren."


"Dass die geplante Erhöhung der Leistungen für die ambulante Pflege wie geplant in 2024 um fünf Prozent, aber im zweiten Schritt 2025 nur um 4,5 Prozent – 0,5 Prozentpunkte weniger steigen als vorgesehen, ist ein Wehrmutstropfen. Insgesamt wird die weiter Entwicklung der Pflegeversicherung auch in den kommenden Jahren auf der Tagesordnung stehen, da mit dieser Gesetzesnovelle noch nicht alle Herausforderungen gelöst wurden."

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