top of page
583x741_Klappe_auf.jpg
bkk_hintergrund.jpg

Anzeigen

Jetzt-online-gehen_300x160.jpg
ah_speckhahn_5_ford_puma_top_rectangler_300x160_NEU.gif
Top_Rectangle_300 x160 CH_Blaulicht.jpg

Leinenpflicht ab 1.4. zum Schutz der Wildtiere und Vögel


Foto: rohappy / stock.adobe.com


NIEDERSACHSEN. Ab dem 1. April sind Hunde in der freien Natur an der Leine zu halten. Mit der anstehenden Brut- Setz- und Aufzuchtzeit, welche offiziell vom 1. April bis zum 15. Juli andauert, wird in dieser Zeit die freie Landschaft zu einer "Kinderstube". Manche Tierarten, wie beispielsweise Hase oder Schwarzwild, haben bereits Nachwuchs. Bei anderen Arten sind die weiblichen Tiere zu der Zeit tragend und dementsprechend in ihrer Fluchtmöglichkeit stark eingeschränkt. Auch am Boden brütende Vogelarten wie Ente, Rebhuhn, Kiebitz und Feldlerche beginnen nun ihre Brut- und Aufzuchtzeit und dürfen nicht gestört werden.


Durch Aufscheuchen, Streunen oder im schlimmsten Fall Wildern, werden die Tiere bei der Aufzucht der Jungen beunruhigt bzw. gestört. So manches Elterntier verlässt die Jungtiere und kehrt nicht mehr oder sehr spät zurück. Dadurch können die Jungtiere Schaden nehmen oder sogar sterben. Es ist sehr wichtig, dass die Tiere in der Brut-, Setz- und Aufzuchtzeit weder gestört noch ihre Kinderstuben beeinträchtigt werden. Mit der Regelung der auf wenige Wochen im Frühjahr beschränkten Leinenpflicht im § 33 des Niedersächsischen Gesetzes über den Wald und die Landschaftsordnung (NWaldLG) sollen zumindest vermeidbare Störungen in dieser Zeit minimiert werden.


Weitere ausführliche Informationen zu dem Thema finden sich auf der Internetseite des Niedersächsischen Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz:

CELLEHEUTE

CELLEHEUTE – die crossmediale Online-Tageszeitung

CELLE ONLINE MEDIEN GMBH

Bahnhofstraße 1-3 • 29221 Celle

Telefon 0176-14683078

BLAULICHTHEUTE
CELLE GESTERN
CELLEHEUTE TV
  • Facebook - Weiß, Kreis,
  • YouTube - Weiß, Kreis,
  • X
  • Instagram - Weiß Kreis
  • RSS

Impressum     Datenschutz     AGB

bottom of page