Lange Haftstrafen für Celler Drogendealer Urteile beim Landgericht Lüneburg
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CELLE. Nach intensiven Ermittlungen gelang es der Celler Staatsanwaltschaft und Polizei im März, den Verdacht des Drogenhandels durch drei junge Männer aus Stadt und Landkreis Celle zu erhärten.
Der Zugriff im Stadtbereich erfolgte seinerzeit durch ein auf Observation und Festnahme spezialisiertes Mobiles Einsatzkommando des Landeskriminalamtes (LKA). Im Fahrzeug der Verdächtigen und den von ihnen genutzten Räumlichkeiten wurden u.a. mehrere Kilogramm Cannabis, einige hundert Gramm Kokain, tausende betäubungsmittelhaltige Tabletten und Bargeld im sechsstelligen Bereich gefunden.
Auf Antrag der Staatsanwaltschaft erließ das Amtsgericht Celle gegen einen 31- und zwei 24-jährige Haftbefehle wegen gewerbsmäßigen Handels mit Betäubungsmittel in nicht geringer Menge.
Bei den Ermittlungsbehörden blieb es nicht unbemerkt, dass der 31-jährige zwar offiziell beschäftigungslos gemeldet war und staatliche Leistungen zum Lebensunterhalt bezog, gleichzeitig aber zum Teil wochenlange Auslandreisen unternahm und insgesamt den Eindruck erweckte, finanziell gut aufgestellt zu sein. Wenn er denn zuhause war, schien sein Tagesablauf aber insbesondere vom Dealen geprägt.
Die anderen beiden Festgenommenen unterstützten bei Beschaffungsfahrten und dem Verkauf der unerlaubten Drogen.
Das Verfahren fand nun vor dem Landgericht Lüneburg seinen Abschluss.
Mit Freiheitsstrafen von 6 Jahren und 9 Monaten, 3 Jahren und 6 Monaten sowie 1 Jahr und 9 Monaten auf Bewährung entsprach das Gericht fast exakt der Forderung der Staatsanwaltschaft. Zwei der Angeklagten haben gegen das Urteil Revision eingelegt, gegen den dritten ist das Urteil rechtskräftig.
Text: Polizei














