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Dank Rehkitzrettern werden über 700 Tiere gerettet


CELLE. Mit Drohnen Leben retten, dass ist das Ziel der Drohnenaufklärer, die vor dem Abmähen eines Feldes im Landkreis Celle schauen, ob zum Beispiel Rehe ihren Nachwuchs dort versteckt haben. Die Jägerschaft des Landkreises Celle e.V. unterstützt die Grundeigentümer bei der nach Tierschutz- und Niedersächsischem Jagdgesetz vorgeschriebenen Suche nach Rehkitzen und anderem Jungwild in der Brut- und Setzzeit vor dem Mähen von Wiesen, Ackergras oder Grünroggen durch Drohneneinsatz. Der Einsatz der geförderten Drohnen erfolgt ehrenamtlich.


„Dies ist ein wichtiger Beitrag für den Tierschutz, denn so wird verhindert, dass Jungtiere durch die Mähgeräte getötet werden“, lobte Erster Kreisrat Gerald Höhl, zuständiger Dezernent für den Bereich Naturschutz, den Einsatz der ehrenamtlichen Helfer.


Für die Drohnenaufklärung verfügt die Jägerschaft über zwei von der BINGO-Umweltstiftung und vier vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) geförderte Drohnen. Darüber hinaus werden private Drohnen und zum Beispiel auch eine Drohne der Feuerwehr Loheide eingesetzt.

Insgesamt stehen derzeit 26 Drohnenpiloten für den zeitaufwendigen Einsatz zur Verfügung. Um möglichst viele Anforderungen durch die Landwirte erfüllen zu können, haben die Drohnenteams ein Netzwerk aufgebaut, um den Einsatz der verfügbaren Drohnen zu optimieren. Weil dennoch längst nicht alle Mähflächen nach dem Stand der Technik mit IR-Drohnen abgesucht werden können, hat die Jägerschaft die Förderung für zwei weitere Drohnen beim BMEL beantragt.

Die abgesuchte Nutzfläche steigerte sich von 1927 Hektar im Jahr 2022 auf 4247 Hektar in 2023. Die Anzahl der Einsätze von 152 auf 356. Wurden 2022 bereits 295 Kitze, 73 Junghasen, 2 Rotkälber und 2 Gelege gerettet werden, so steigerte sich der Erfolg dieses Jahr auf 560 Kitze, 138 Junghasen, 11 Rotwildkälber und 2 Gelege.


Der Bewirtschafter einer Fläche und nicht der Jagdausübungsberechtigte hat eine gesetzliche Verpflichtung zur Verhinderung des Mähtodes von Jungwild. Da die Wildentnahme beziehungsweise in diesem Fall Versetzung von Wild im Falle eines Fundes Jagdausübung ist, ist der Bewirtschafter verpflichtet, den Jagdausübungsberechtigten über die Suche zu informieren. Wenn immer möglich wird er die Suche unterstützen.


Foto: Landkreis Celle

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