top of page
Premium-Sidebar-Hintergrund-580x740.jpg

Anzeigen

IKK classic
Top_Rectangle_300 x160 CH_be_happy.jpg
Top_Rectangle_300 x160 CH_be_happy.jpg

Landesregierung: Keine Verzögerungen beim Bau der Ostumgehung erwartet


CELLE. Der Celler Landtagsabgeordnete Jörn Schepelmann hat kürzlich eine Anfrage an die niedersächsische Landesregierung gestellt und nach etwaigen Zuständigkeitsverschiebungen bei den Planungen der Ostumgehung gefragt. Nun liegt die Antwort aus Hannover vor.


Landesregierung erwartet keine Verzögerungen

Hierzu erklärt MdL Schepelmann: „Die in Rede stehende Verschiebung bei den Zuständigkeiten innerhalb der Landesstraßenbaubehörde wurde bestätigt. Durch interne Umstrukturierungen wird die weitere Planungen der B3/Ostumgehung Celle ab Ende 2023 im neu eingerichteten Projektbereich Nienburg/Verden bearbeitet. Die Landesregierung erwartet hierdurch keinerlei Verzögerung bei den Planungen – wir werden die niedersächsische Landesregierung beim Wort nehmen und darauf Acht geben, dass diese Zusage auch eingehalten wird. Wir erwarten vom Land, dass die Ostumgehung ohne Schikanen und Verzögerungen weitergebaut wird. Dies beinhaltet sowohl den jetzigen 3. Bauabschnitt mit Vollgas umzusetzen als auch die Planungen für den 4. und 5. Teil mit Hochdruck zu einem erfolgreichen Ende zu führen.“




Anfrage des Abgeordneten Jörn Schepelmann (CDU) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung namens der Landesregierung


Zuständigkeitsverschiebungen bei der Bundesstraße 3 Celler Ostumgehung


Anfrage des Abgeordneten Jörn Schepelmann (CDU), eingegangen am 27.06.2023 - Drs. 19/1777 an die Staatskanzlei übersandt am 29.06.2023 Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung namens der Landesregierung vom 26.07.2023


Vorbemerkung des Abgeordneten


Dem Vernehmen nach steht in Rede, dass es zu Verschiebungen bei der Zuständigkeit der weiteren Planungen der Bundesstraße 3 (B 3) - Celler Ostumgehung - kommen soll. Dem Fragesteller wurde zugetragen, dass wegen Personalmangels beim regionalen Geschäftsbereich (rGB) Verden der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLStBV) die Planung und Ausführung des 5. Bauabschnitts „Groß Hehlen“ an den rGB Nienburg (Weser) der NLStBV übertragen werden solle. Dem Vernehmen nach besteht vor Ort die allgemeine Sorge, dass es durch die Zuständigkeitsverschiebung zu Verzögerungen bei der vollständigen Umsetzung des Projektes „Celler Ostumgehung“ kommen wird.


Vorbemerkung der Landesregierung

Die B 3 - Ortsumgehung (OU) Celle ist in fünf verkehrswirksame Abschnitte unterteilt. Der erste Abschnitt, die Verlegung der B 3 von Ehlershausen bis südlich Celle, wurde im Juni 2009 für den Verkehr freigegeben. Die Verkehrsfreigabe des anschließenden Südteils der OU erfolgte im Juni 2013. Der dritte Abschnitt (Mittelteil) ist im Bau. Der vierte Abschnitt (Nordteil) der OU befindet sich im Planfeststellungsverfahren. Für den fünften Abschnitt, die Ortsumgehung von Groß Hehlen, hatte das Bundesverkehrsministerium im Jahr 2019 den Gesehen-Vermerk auf dem technischen Entwurf (sogenannter Vorentwurf) erteilt. Die laufende Planungsphase ist hier jetzt die Erarbeitung der Planfeststellungsunterlagen. Dabei sind die Planunterlagen nach den Vorgaben des Bundesverkehrsministeriums zu überarbeiten, zu aktualisieren und für das Planfeststellungsverfahren zu ergänzen. Um die Planung von neuen Bundesstraßen und von Brückenersatzneubauten effizienter zu organisieren, wurden bzw. werden bei der NLStBV Projektbereiche eingerichtet, in denen die diesbezüglichen Aufgaben für jeweils zwei Geschäftsbereiche gebündelt und konzentriert bearbeitet werden. Die Organisationseinheit wird in ihrer Struktur so aufgebaut, dass die Aufgabenerledigung flexibel nach Art und Umfang gestaltet werden kann. Die Mitarbeiter im Projektbereich sollen über hohe Kompetenz für komplexe Planungs- und Bauaufgaben verfügen. Für die OU Celle ist vorgesehen, dass die weitere Planung für den fünften Abschnitt, die Ortsumgehung Groß Hehlen, durch den neu eingerichteten Projektbereich Nienburg/Verden erfolgt.


1. Beabsichtigt die Landesregierung die weiteren Planungen der B 3 - Celler Ostumgehung - aus dem Zuständigkeitsbereich des rGB Verden der NLStBV an den rGB Nienburg (Weser) der NLStBV zu übertragen? Es wird auf die Vorbemerkungen verwiesen. 2. Welche konkreten Bauabschnitte werden gegebenenfalls von dieser Zuständigkeitsverschiebung betroffen sein? Es wird auf die Vorbemerkungen verwiesen. 3. Wurden die Zuständigkeiten für die Bauabschnitte gegebenenfalls bereits übertragen? Wenn ja, zu welchem genauen Zeitpunkt? Wenn nein, zu welchem Zeitpunkt werden die Zuständigkeiten zwischen den rGBs der NLStBV gegebenenfalls übertragen? Es wird auf die Vorbemerkungen verwiesen. Der fünfte Abschnitt der B 3, die Ortsumgehung Groß Hehlen, wird vom Fachbereich Planung des regionalen Geschäftsbereichs Verden an den Projektbereich der Kooperation Nienburg/Verden bis Ende 2023 übergeben. Dazu arbeiten die regionalen Geschäftsbereiche Verden und Nienburg eng zusammen. 4. Was sind gegebenenfalls die genauen Gründe für eine erfolgende Zuständigkeitsübertragung bei den Planungen der Celler Ostumgehung? Es wird auf die Vorbemerkungen verwiesen. 5. Welche Vor- bzw. Nachteile sieht die Landesregierung bei einer gegebenenfalls erfolgenden Verschiebung der Zuständigkeiten bei den Planungen der Celler Ortsumgehung? Zu den Vorteilen wird auf die Vorbemerkungen verwiesen. Nachteile werden nicht gesehen. 6. Wird es bei der Planung und Umsetzung der Celler Ostumgehung beim bislang kommunizierten Zeitplan und Ablauf bleiben, oder ist mit einer zeitlichen Verzögerung durch die Zuständigkeitsverschiebungen oder anderer Faktoren zu rechnen? Die NLStBV geht derzeit davon aus, dass der Antrag auf Einleitung des Planfeststellungsverfahrens nicht vor dem Jahr 2025 gestellt werden kann. Der weitere Ablauf bis zum Bau ist dann im Wesentlichen abhängig vom Planfeststellungsverfahren. Durch die Änderung der Zuständigkeit für den fünften Abschnitt der B 3 - OU Celle sind keine zeitlichen Verzögerungen zu erwarten. Zeitliche Verzögerungen durch den allgemeinen Fachkräftemangel und die derzeitige hohe Auslastung von Ingenieurbüros und Gutachtern sind jedoch nicht auszuschließen.


bottom of page