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Kohlenwasserstoffe in der Südheide: LBEG teilt Erlaubnisfeld Celle I zu

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Das Erlaubnisfeld Celle I erstreckt sich zwischen Schwarmstedt im Südwesten, Walsrode im Nordwesten, Wietzendorf im Nordosten und Celle im Südosten. Foto: LBEG

CELLE. Das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) teilt zum 1. April der Vermilion Energy Germany GmbH & Co. KG mit Sitz in Hannover das Erlaubnisfeld Celle I zu. Die Erlaubnis zur Aufsuchung von Kohlenwasserstoffen zu gewerblichen Zwecken ist auf drei Jahre bis zum 31. März 2029 befristet. Das Erlaubnisfeld Celle I ist gut 729 Quadratkilometer groß und erstreckt sich auf einer unregelmäßig geformten Fläche zwischen Schwarmstedt im Südwesten, Walsrode im Nordwesten, Wietzendorf im Nordosten und Celle im Südosten.


„Gerade angesichts der aktuellen geopolitischen Lage ist es sinnvoll, dass die Suche nach neuen Erdgaslagerstätten wieder verstärkt wird“, erklärt LBEG-Präsident Carsten Mühlenmeier. „Dies entspricht der Strategie der Bundesregierung, die sich im Koalitionsvertrag darauf verständigt hat, die Förderung heimischer Rohstoffe zu stärken.“ Die ausschließlich konventionelle Erdgasförderung in Niedersachsen verlaufe unter strengen Sicherheitsvorkehrungen und decke nach wie vor etwa fünf Prozent des Erdgasbedarfes der Bundesrepublik Deutschland. „Es wird in der gesellschaftlichen Debatte gerne vergessen, dass immer noch rund die Hälfte aller Haushalte mit Erdgas heizen“, so Mühlenmeier weiter. „Als Brückentechnologie bis zur Umsetzung der Energiewende ist Erdgas unverzichtbar. Umso wichtiger ist es, mithilfe heimischer Förderung die Abhängigkeit von Importen wie LNG-Gas zu verringern, die zudem eine deutlich schlechtere Klimabilanz aufweisen.“


Die Vermilion Energy Germany GmbH & Co. KG hatte die Erlaubnis beim LBEG als zuständige Genehmigungsbehörde beantragt. Nachdem das Landesamt den Antrag geprüft und die von der Fläche betroffenen Landkreise Celle und Heidekreis sowie die Städte Bad Fallingbostel, Bergen, Celle und Walsrode, die Samtgemeinden Ahlden und Schwarmstedt, die Gemeinden Hambühren, Südheide, Wietze, Wietzendorf und Winsen (Aller) sowie die gemeindefreien Gebiete Lohheide und Osterheide um Stellungnahme gebeten hatte, teilt es nun die Erlaubnis zu. Diese gibt der Vermilion Energy Germany GmbH & Co. KG lediglich das grundsätzliche Recht, die Aufsuchung vorzunehmen. Tatsächliche Aufsuchungshandlungen dürfen erst nach Zulassung bergrechtlicher Betriebspläne erfolgen, für die unter anderem ein gesondertes Beteiligungsverfahren nötig ist.



Text: LBEG

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