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Knotenpunkt Schlossplatz - Für Sehbehinderte ein "NoGo"


Foto: Petro / stock.adobe.com

CELLE. "Hat sich der ÖPNV in Celle in den letzten Jahren sehr positiv entwickelt, was die Versorgung in der Fläche, die Barrierefreiheit der Fahrzeuge und vieler Haltestellen betrifft, so gibt es ein absolutes NoGo und das ist der Knotenpunkt Schlossplatz", so der Celler Werner Gläser. Er hat dazu jetzt einen Brief verfasst an Verwaltung und politische Gremien von Stadt und Landkreis, CeBus, Fahrgastbeirat und Seniorenbeirat Celle sowie weitere Verbände und Institutionen. Gläser hofft, dass sein Schreiben zum Anlass genommen wird, dass Celle endlich eine barrierefreie zentrale Haltestelle erhält.


Werner Glaeser ist Leiter der Gruppe Celle im RV Nordostniedersachsen des Blinden- und Sehbehindertenverbands Niedersachsen (BVN), Vorstandsmitglied und Beauftragter für Barrierefreiheit des RV Nordostniedersachsen im Blinden- und Sehbehindertenverband Niedersachsen (BVN), Mitglied im Expertenkreis der Bundesfachstelle Barrierefreiheit, Jurymitglied für den Bundesteilhabepreis des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) sowie Mitarbeitender im Gemeinsamen Fachausschuss für Umwelt und Verkehr (GFUV) des Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverbands (DBSV)


Das Schreiben im Wortlaut:

Das Personenbeförderungsgesetz (PbfG) fordert in §8, dass der Öffentliche Personennahverkehr (ÖPNV) bis zum 1. Januar 2022 barrierefrei sein soll(te). Den meisten Beteiligten war klar, dass das Vorhaben auch unter größten Anstrengungen zeitlich und finanziell kaum zu bewältigen sein würde. Nicht nur die Fahrzeuge, auch die Haltestellen müssen den Kriterien der Barrierefreiheit entsprechen.

Wie ist der derzeitige Stand in Celle?

Im Nahverkehrsplan können die Aufgabenträger in begründeten Fällen von der Einhaltung dieser Frist entbunden werden. Das ist auch in Celle so geschehen. Inwieweit behinderte Menschen, ihre gewählten Vertreter oder Verbände, wie im PbfG vorgeschrieben, dabei einbezogen wurden, entzieht sich meiner Kenntnis.

Positiv kann man in Celle vor allem die Entwicklung bei CeBus bewerten. Der größte Teil der Fahrzeuge erfüllt die wichtigsten Anforderungen an Elemente der Barrierefreiheit wie Absenken an Haltestellen (Kneeling), visuell kontrastreiche Innenausstattung, gute akustische und visuelle Informationen im Innern, Sicherheit durch Haltemöglichkeiten. Was häufig noch fehlt, sind Türauffinde- und Türschließsignale für stark sehbeeinträchtigte Personen.

Ein Manko ist die meistens fehlende Information über den Fahrtverlauf. Wenn beispielsweise der Bus am Schlossplatz die Linie wechselt, wird der Fahrgast nur selten darüber akustisch informiert.

Weiterhin gibt es keine Informationen über Außenlautsprecher. Menschen mit Seheinschränkung wissen nicht, welcher Bus gerade einfährt. (Dazu mehr im Verlauf).

Bei den Haltestellen haben Stadt und Landkreis Celle in Zusammenarbeit mit dem Fahrgastbeirat einen Plan für die „idealtypische Haltestelle“ entwickelt, an dem sich Planer und Baulastträger orientieren. So entsprechen die meisten neuen Haltestellen den Richtlinien für Barrierefreiheit. Allerdings gibt es immer wieder Fälle, wo der Auffindestreifen für Blinde und hochgradig Sehbehinderte praktisch nicht auffindbar ist, weil diese außerhalb der Gehbahn liegen und von den Betroffenen gar nicht erkannt werden können.

Glaswände an Wartehäuschen sind nicht nach DIN 32975 mit zwei Schutzstreifen kontrastreich markiert, wie es in den entsprechenden Richtlinien und auch im Nahverkehrsplan festgelegt ist.

Ein weiteres Problem ist der Radverkehr, der in etlichen Fällen über die Aufstellflächen sowie Ein- und Ausstiegsbereiche für Fahrgäste führt, was immer wieder zu sehr gefährlichen Situationen führt. An manchen Haltestellen wird der Radverkehr auch in beiden Fahrtrichtungen an viel zu schmalen Stellen über die mit Bodenindikatoren gekennzeichneten Einrichtungen für Personen mit Seheinschränkungen geführt. Das ist nicht zulässig. Bodenindikatoren dürfen grundsätzlich nicht von Fahrzeugen überfahrbar sein (DIN 32984).

Das größte Problem: Der Schlossplatz ist absolut nicht barrierefrei

Jeder ÖPNV braucht zumindest einen zentralen Knotenpunkt. In Celle waren das früher der Schlossplatz und die Stechbahn für die Stadt sowie Neumarkt und Bahnhof ZOB für den Landkreis. Der Übergang war allerdings sehr schwierig und mit viel Lauferei verbunden. So wurde der Schlossplatz zum einzigen Knotenpunkt in Celle – mit fatalen Folgen vor allem für die Barrierefreiheit. Zu den Hauptverkehrszeiten kommen Busse nahezu zeitgleich an und spucken hunderte von Fahrgästen aus, die innerhalb kürzester Zeit den Anschluss finden müssen. Viele müssen dazu den Schlossplatz eilig überqueren. Der Schlossplatz wird aber zur gleichen Zeit auch von vielen Autos befahren, deren Insassen es ebenfalls sehr eilig haben. Außerdem eignet sich der Schlossplatz offensichtlich trefflich als Terrain für Autoposer, die mit aufheulenden Motoren und quietschenden Reifen auf sich aufmerksam machen wollen.

Der Stau der eingefahrenen Busse reicht oft vom OLG bis zur Sparkasse auf der Museumsseite von der Schlossbrücke bis in die Kanzleistraße auf der Schlossseite. Da die Busse immer in völlig anderer Reihenfolge eintreffen, kann man nie wissen, wo der Bus, den man erreichen muss, anhält. Da auch die Haltestelle am Museum z.T. viel zu schmal ist, kommt es immer wieder zu gefährlichem Gedränge und Geschubse.

Dieses Problem ist vor allem für behinderte Menschen katastrophal. Wenn andere über größere Entfernungen die Liniennummern an den Bussen erkennen und sich orientieren können, müssen Menschen mit Sehbehinderung durch das Gewühl drängen und an jedem Fahrzeug nach der Linie fragen, um sicher zu sein. Haben sie ihren Bus dann endlich erreicht, fährt der oft gerade ab. Ein zusätzliches Problem ist die recht häufig genutzte Einfahrt auf den Parkplatz in der Ritterschaft, die mitten durch die Haltestelle führt. Dort drängeln sich Fahrzeuge durch die wartenden oder hin- und herhastenden Fahrgäste. Bevor die Autofahrer in den Hof kommen, müssen sie oft vor dem Gittertor warten und stehen auf der Wartefläche für die Passagiere. Bei Regen nutzen viele Personen die Durchfahrt als Wetterschutz, da es auf der Museumsseite keinen Fahrgastunterstand gibt. Dadurch kommt es zu gefährlichen Situationen.

Der Bordstein ist in dem Bereich für die Autos abgesenkt, so dass dort keine Busse halten können.

Eine Farce stellen die Einstiegsfelder für blinde Personen dar. Wenn ein Bus mit der Einstiegstür dort hält, dann nur zufällig. Auf beiden Seiten wurden Bodenindikatoren verlegt. Auf der Schlossseite liegen die sog. Sinus – Rillenplatten – für Langstocknutzer praktisch unbrauchbar, weil sie sich taktil nicht vom umgebenden rauen Material unterscheiden lassen. Vor dem Museum liegen modernere Platten mit Noppen- und Rippenstruktur, die besser auffindbar sind.

Seit etlichen Jahren gibt es z.B. Apps, mit denen sich ein behinderter Fahrgast beim Fahrer anmelden kann. Die einfahrenden Busse geben über Außenlautsprecher ihre Linie und ihr Fahrtziel gut verständlich an. Mit der App kann man das wiederholen lassen. Im Fahrzeug wird man von der App über den Fahrtverlauf und die Haltestellen informiert. Warum gibt es so ein System nicht in Celle?

Auf der Schlossseite gibt es andere Probleme. Da die Busse in einer 90°- Kurve aus der Kanzleistraße kommen, benötigen sie eine recht lange Strecke, um mit allen Türen bündig am Bord zu stehen, damit Rollstuhl und Rollatorennutzer*innen sowie Personen mit Kinderwagen niveaugleich ein- und aussteigen können. Da auch die Haltestelle auf der Schlossseite viel zu kurz ist, bleiben Busse vor der Einfahrt zur Katzensteinstraße stehen und die Fahrgäste müssen auf der Fahrbahn aussteigen – was nicht zulässig ist und besonders für behinderte Personen unmöglich oder zumindest sehr gefährlich ist. Oder die Fahrzeuge halten in der Kanzleistraße, wo der Ausstieg ebenfalls auf Straßenniveau bzw. bestenfalls auf einen 5 cm – Bord führt.

Als zentraler Busbahnhof ist der Schlossplatz derzeit schlicht ungeeignet und absolut nicht barrierefrei. Hier werden vor allem mobilitätseingeschränkte sowie blinde und sehbehinderte Personen, also gerade Menschen, die auf einen gut funktionierenden, barrierefreien ÖPNV angewiesen sind, gefährdet oder von der eigenständigen Teilhabe ausgeschlossen.

Seit nunmehr 15 Jahren weise ich auch mit Unterstützung des SoVD und des Fahrgastbeirates auf die Problematik Schlossplatz hin, aber mehr als Schulterzucken habe ich nicht geerntet. Doch jetzt besteht eine gesetzliche Pflicht zur barrierefreien Gestaltung – und hätte bereits umgesetzt werden müssen.

Ein gut ausgebauter, barrierefreier Knotenpunkt, wie er z.B. in Lüneburg oder neuerdings auch in Uelzen vorhanden ist, ist auch in Celle unbedingt möglichst kurzfristig erforderlich. Das können die Verantwortlichen nicht weiterhin aussitzen oder auf die lange Bank schieben. Man hätte schon lange Planung und Bau eines wirklich barrierefreien Knotenpunkts in Angriff nehmen müssen. Das PbfG stammt aus dem Jahr 2012.


P.S.

Da Barrierefreiheit immer noch vielfach mit „Rollstuhlgerechtigkeit“ verwechselt wird, hier noch einmal die Definition aus dem Behindertengleichstellungsgesetz:

Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (Behindertengleichstellungsgesetz - BGG)

§ 4 Barrierefreiheit

Barrierefrei sind bauliche und sonstige Anlagen, Verkehrsmittel, technische Gebrauchsgegenstände, Systeme der Informationsverarbeitung, akustische und visuelle Informationsquellen und Kommunikationseinrichtungen sowie andere gestaltete Lebensbereiche, wenn sie für Menschen mit Behinderungen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe auffindbar, zugänglich und nutzbar sind. Hierbei ist die Nutzung behinderungsbedingt notwendiger Hilfsmittel zulässig.


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