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Kleinkind von E-Scooter angefahren-Polizei gibt Tipps zum richtigen Umgang

  • Extern
  • vor 2 Tagen
  • 2 Min. Lesezeit
Blaulicht
Symbolbild: Archiv

CELLE. Bei einem Verkehrsunfall auf dem Heeseplatz ist gestern ein zwei Jahre alter Junge leicht verletzt worden.


Ein 16-Jähriger befuhr mit seinem E-Scooter gegen 19:20 Uhr verbotswidrig den Heeseplatz. Im Bereich des dortigen Spielplatzes hielt sich eine Familie mit Kindern auf. Ein 2 Jahre alter Junge kreuzte plötzlich den Fahrtweg des E-Scooter-Fahrers. Der Jugendliche bemerkte dies offenbar zu spät und stieß gegen das Kleinkind. Der Junge wurde leicht verletzt in ein Krankenhaus transportiert, der E-Scooter-Fahrer blieb unverletzt. Ob ein Sachschaden entstanden ist, steht noch nicht fest.


Die Polizei ermittelt wegen fahrlässiger Körperverletzung gegen den Jugendlichen, außerdem erwartet ihn ein Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahren.


E-Scooter gehören mittlerweile zum festen Bestandteil des Straßenbildes und werden insbesondere für kurze Wege gerne genutzt. Damit alle Verkehrsteilnehmenden sicher unterwegs sind, sollten die geltenden Vorschriften aber bekannt sein und auch beachtet werden.


E-Scooter dürfen grundsätzlich auf Radwegen, Radfahrstreifen und in Fahrradstraßen genutzt werden. Sind keine entsprechenden Verkehrsflächen vorhanden, ist die Nutzung der Fahrbahn erlaubt.


Gehwege und Fußgängerzonen dürfen hingegen nicht befahren werden, es sei denn, es gibt eine entsprechende Beschilderung, dies ausdrücklich erlaubt.


Zugelassen sind E-Scooter ausschließlich für eine Person. Das Mitnehmen weiterer Personen ist nicht erlaubt und kann die Fahrsicherheit erheblich beeinträchtigen.


Auch für Fahrerinnen und Fahrer von E-Scootern gelten die Vorschriften zum Alkoholkonsum im Straßenverkehr. Verstöße können mit Bußgeldern, Punkten im Fahreignungsregister oder weiteren rechtlichen Konsequenzen geahndet werden (Fahrverbot, Strafverfahren etc.).


Darüber hinaus sollten E-Scooter stets so abgestellt werden, dass andere Verkehrsteilnehmende nicht behindert oder gefährdet werden. Insbesondere Gehwege, Einfahrten, Haltestellen sowie Bereiche, die von Menschen mit Mobilitätseinschränkungen genutzt werden, sind freizuhalten.


Für die Nutzung eines E-Scooters gilt ein Mindestalter von 14 Jahren.


Die Fahrzeuge dürfen bauartbedingt maximal 20 km/h fahren und benötigen eine gültige Versicherungsplakette.


Eine Helmpflicht besteht zwar nicht, das Tragen eines Helms wird jedoch aus Sicherheitsgründen ausdrücklich empfohlen.


Rücksichtnahme und Aufmerksamkeit im Straßenverkehr tragen maßgeblich dazu bei, Unfälle zu vermeiden und ein sicheres Miteinander aller Verkehrsteilnehmenden zu gewährleisten. Die gilt, unabhängig von der Art der Verkehrsteilnahme, für alle Verkehrsteilnehmende.



Text: Polizei

CELLEHEUTE

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