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Kalihalde in Wathlingen - LBEG lässt Abdeckung und Begrünung zu




HANNOVER/WATHLINGEN. Das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) hat heute die Abdeckung und Begrünung der Kalihalde „Niedersachsen“ in Wathlingen zugelassen und im Rahmen eines Planfeststellungsbeschlusses die sofortige Vollziehung angeordnet. Das Vorhaben war 2017 von der K+S Baustoffrecycling GmbH (K+S) beantragt worden. Das LBEG äußert sich wie folgt unzensiert und unkommentiert:


Das LBEG als Genehmigungs- und Aufsichtsbehörde hat vor der Zulassung ein Planfeststellungsverfahren mit Umweltverträglichkeitsprüfung und Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt. Zudem wurde in den Jahren 2021/2022 ein umfangreiches Mediationsverfahren unter Beteiligung des Landkreises Celle, der anliegenden Kommunen und des BUND geführt. Wichtige Punkte aus der Mediation sind in den Beschluss eingeflossen, wie die Begrenzung der Gesamtdauer der Maßnahme auf 22 Jahre und der Nachweis einer Sicherheitsleistung in Form einer Bankbürgschaft. Außerdem wurden in der Mediation weitere Vereinbarungen getroffen, beispielsweise die Errichtung eines Solarparks am Fuß der Halde.


Das Vorhaben umfasst im Wesentlichen:

· die Abdeckung und die Begrünung der Rückstandshalde „Niedersachsen“, die derzeit rund 11,5 Millionen Kubikmeter umfasst, eine Masse von rund 22,4 Millionen Tonnen hat und auf einer von einem Haldenrandgraben umgebenen Fläche von 25,1 Hektar liegt,

· die Errichtung und den Betrieb einer Bauschuttrecyclinganlage (Recyclinganlage),

· die Annahme und Verwertung von Bauschutt und Bodenmaterialien (eingestuft ≤ W 2 oder Z 2, also „nicht gefährlich“) in einer Größenordnung von ca. 600.000 Tonnen pro Jahr,

· die Errichtung und den Betrieb einer Löseanlage sowie

· die Umsetzung von naturschutzfachlichen Vermeidungs-, Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen.


Niedersachsens Wirtschafts- und Verkehrsminister Olaf Lies erklärt zur Entscheidung des LBEG:

„Die Maßnahme der Abdeckung und Begrünung von Kalihalden ist sinnvoll und richtig, wie auch das Beispiel bei der Halde Friedrichshall in Sehnde zeigt. Ein solches Vorhaben verursacht allerdings in der betroffenen Region für rund 20 Jahre erheblichen zusätzlichen Lkw-Verkehr. Das war in Sehnde so und wird auch im Raum Wathlingen/Hänigsen nicht zu vermeiden sein. Mir ist wichtig, dass wir so schnell wie möglich und auch nach Aufnahme des Betriebes in Wathlingen intensiv an der Verkehrsthematik arbeiten und gemeinsam eine möglichst verträgliche Lösung vor Ort finden. Gute Vorschläge aus der Region liegen bereits auf dem Tisch. Wenn es möglich ist, die Anliegerinnen und Anlieger zu entlasten, dann müssen wir diese Möglichkeit ergreifen. Auch die immer wieder vorgelegten Ortsumfahrungsvarianten und eine zweckgebundene Verkehrsführung durch das Naturschutzgebiet ,Brand‘ müssen ergebnissoffen geprüft werden.“


LBEG-Präsident Carsten Mühlenmeier erklärt:

„Das bisherige Verfahren einschließlich der Mediation hat gezeigt, dass sich die Umweltbilanz durch das Vorhaben signifikant verbessern wird. Eine abgedeckte und begrünte Halde wird das Auflösen von Salz weitgehend verhindern und damit das Grundwasser kaum noch belasten. Das an der Halde anfallende Oberflächenwasser wird durch die Begrünung deutlich reduziert und das dann noch anfallende Wasser wird zehn Jahre nach der erfolgten Begrünung so saubersein, dass es in die Fuhse eingeleitet werden kann. Aus gutem Grund wird die Abdeckung von Kalihalden im aktuellen Niedersächsischen Beitrag zu den Maßnahmenprogrammen 2021 bis 2027 der Flussgebiete Elbe, Weser, Ems und Rhein aufgeführt und ist auch im Abfallwirtschaftsplan des Landes Niedersachsen vorgesehen.“



Hintergrund:



Lage der Halde „Niedersachsen“. Quelle: Bosch & Partner GmbH


Im Werk Niedersachsen-Riedel wurde zwischen 1909 und 1997 Kali- und Steinsalz abgebaut. Mit der Abdeckung der „Halde Niedersachsen“ kommt die K+S als Unternehmerin ihrer bergrechtlichen Verpflichtung für die „Wiedernutzbarmachung“ im Sinne des § 55 Abs. 2 Nr. 2 Bundesberggesetz nach und schafft so die Voraussetzung für eine spätere Nachnutzung (z.B. Naturschutz oder Naherholung).


Gegenwärtig kann das auf der Halde anfallende Niederschlagswasser noch in das Bergwerk eingeleitet werden und wird dort für die laufende Flutung auch benötigt. Der zur Verfügung stehende Grubenhohlraum ist allerdings begrenzt. Daher soll durch die Abdeckung und Begrünung der Halde das Niederschlagswasser weitgehend auf der begrünten Halde verdunsten und das verbleibende Sickerwasser durch eine Dichtschicht vom Salzkörper ferngehalten werden.


Da die Haldenflanken im gegenwärtigen Zustand zu steil für eine Rekultivierungsschicht sind, müssen sie zuvor durch Anschütten von nicht gefährlichem Boden- und Bauschuttmaterial abgeflacht werden. Nach den Regeln der Technik ist hierfür unter anderem Material bis W2 (=Z2) geeignet. Darüber wird eine ca. drei Meter dicke Rekultivierungsschicht aus unbelastetem Boden aufgebracht. Für die Kontrolle und Aufbereitung des angelieferten Abdeckmaterials durch Sieben sowie für die Zwischenlagerung wurde im Rahmen eines vorzeitigen Beginns bereits ein Recyclingplatz errichtet. Die Kontrolle und Dokumentation sowie der Einbau der Materialien erfolgt in einem Qualitätsmanagement, welches vom LBEG regelmäßig geprüft wird.


Schematische Darstellung des Böschungsaufbaus. Quelle: Antragsunterlagen

Das nach der Abdeckung noch anfallende Oberflächen- und Sickerwasser wird von seiner Menge und Qualität her geeignet sein, um in den benachbarten Vorfluter „Fuhse“ eingeleitet zu werden. Für diese Einleitung wird ca. zehn Jahre nach Beendigung der Abdeckung ein wasserrechtliches Genehmigungsverfahren durchgeführt, in welchem die Schadlosigkeit der Einleitung sichergestellt wird. Durch die Abdeckung werden auch die noch stattfindenden Einträge von Salzwasser in das Grundwasser minimiert.


Im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens und der Mediation wurden denkbare Alternativen für die beantragte Abdeckung und Begrünung erörtert, darunter auch der Versatz der Halde nach unter Tage sowie eine Aufbereitung und Vermarktung der Halde.


Ergebnis der Prüfung:


  • Der Versatz ist schon deshalb unmöglich, weil im Bergwerk nicht genug Raum zur Verfügung steht, was auch in der Mediation einmütig festgestellt wurde. Selbst unter großem technischen und finanziellen Aufwand könnte nur rund ein Drittel des Haldenmaterials noch unter Tage Platz finden – damit wäre kaum etwas gewonnen, denn der größere Rest der Halde Niedersachsen bliebe über Tage und müsste immer noch abgedeckt werden.

  • Eine Aufbereitung und Vermarktung der Halde ist nur theoretisch denkbar. Ein solches Vorhaben wäre extrem energieintensiv und mit erheblichem logistischem und finanziellem Aufwand verbunden, so dass das Endprodukt (z.B. Industriesalz) nicht annährend zu marktgerechten Preisen angeboten werden könnte. Im Übrigen ist nach Kenntnis des LBEG die Aufbereitung und Vermarktung einer bestehenden Kalihalde weltweit noch ohne Beispiel.


Geprüft wurden auch mehrere Abdeckvarianten, die sich dadurch unterscheiden, dass mehr oder weniger Haldenmaterial abgefräst, aufgelöst und in das Grubengebäude verbracht wird. Zugelassen wird die sogenannte Abdeckvariante 2. Im Vergleich zur Variante 1 (bei der die Bestandshalde vor der Abdeckung im Wesentlichen unverändert bleibt), werden bei Variante 2 ca. 200.000 Tonnen des Appendix im Südwesten der Halde abgefräst, aufgelöst und in das stillgelegteBergwerk Niedersachsen-Riedel eingeleitet oder an geeigneten Stellen in die Bestandshalde eingebaut. Hierdurch werden die Flächeninanspruchnahme, der Bedarf an Abdeckmaterial und die Zeitdauer des Vorhabens verringert. Zusätzlich wird die Menge des Abdeckmaterials auf dem Haldentop um ca. 600.000 Tonnen reduziert. Die Verwirklichung der Abdeckvariante 2 wird voraussichtlich 22 Jahre dauern und eine Erweiterung der Haldenfläche von 25,1 auf 40,5 Hektar verursachen. Die Abdeckvariante 2 konnte sich auch gegenüber der Variante 3 durchsetzen, bei der rund 10 Prozent der Halde abgefräst und – in Wasser aufgelöst – ins Bergwerk eingeleitet worden wären. Hierfür wäre die Entnahme großer Mengen Fuhse-Wassers notwendig geworden, um das Salz aufzulösen. Durch die Entscheidung für Variante 2 werden diese wertvollen Süßwasserressourcen geschont.


Es wird in absehbarer Zeit erforderlich, die an die Halde angrenzenden Wege zu verlegen bzw. deren Verlauf anzupassen. Für die durch das Vorhaben (teilweise) betroffenen Wirtschaftswege „Zum Bröhn“, „Heidestraße“ sowie den südlich der Halde gelegene Verbindungsweg zwischen „Zum Bröhn“ und „Zum Dammfleth“ wird Ersatz geschaffen. Gleiches gilt für Strom- und Gasleitungen sowie Telekommunikationslinien.


In den Planfeststellungsbeschluss (hier die Nebenbestimmungen zum Umwelt- und Nachbarschaftsschutz) haben zahlreiche Hinweise von Trägern öffentlicher Belange, Gemeinden, Naturschutzvereinigungen und Naturschutzorganisationen sowie von der beteiligten Öffentlichkeit Eingang gefunden.


Daneben finden sich etliche Ergebnisse aus dem Mediationsverfahren bzw. während der Mediation geäußerte Forderungen im Planfeststellungsbeschluss wieder. Dazu zählen:


  • eine zeitliche Begrenzung der Gesamtmaßnahme auf 22 Jahre nach Bestandskraft des Planfeststellungsbeschlusses. Hierdurch soll eine Ewigkeitsbaustelle vermieden werden, ein Wunsch, der seitens der Kommunen im Rahmen der Mediation wiederholt geäußert wurde.

  • das Vermeiden von großflächigen Abfräsarbeiten und damit von zusätzlichen Lärm- und Staubemissionen. Diese Forderung hat die besonders betroffene Gemeinde Wathlingen erhoben.

  • die Ausweitung des Grundwassermessstellennetzes in der Umgebung der Halde. (Hierbei soll der Gutachter der Gemeinde Nienhagen beteiligt werden.)

  • die Anwendung der jeweils aktuellen Fassung der Technischen Regeln „Anforderungen an die Verwertung von bergbaufremden Abfällen im Bergbau über Tage“. (Diese ohnehin vorgesehene Regelung wird verhindern, dass bei künftig zu erwartenden Verschärfungen der Vorschriften die Halde Niedersachsen nur mit solchem Bauschutt beschickt wird, der dann andernorts in Niedersachsen nicht mehr zur Verwertung zugelassen ist.)

  • die Begrenzung der zulässigen Anlieferzeit für Abdeckmaterial auf werktäglich bis 15:30 Uhr. (Dies soll die Belastung für Anliegerinnen und Anlieger durch Anlagen- und Verkehrsemissionen am Nachmittag reduzieren.)

  • die Festlegung einer Bankbürgschaft als Form der Sicherheitsleistung. Die Höhe der Bankbürgschaft wurde auf drei Millionen Euro festgesetzt. (K+S bleibt als Vorhabenträger und Eigentümer künftig verantwortlich für die Unterhaltung auch der abgedeckten Halde. Die Bankbürgerschaft dient dazu, die Allgemeinheit vor finanziellen Risiken im Zusammenhang mit der Haldenabdeckung zu schützen, für den Fall, dass zum Beispiel das Unternehmen nicht mehr existiert und ohne Rechtsnachfolger bleibt.)


Weiter wurde im Rahmen der Mediation das Anlegen eines Solarparks auf einer Fläche von drei Hektar Größe vereinbart, die am Fuß der Halde liegt und sich im Besitz der K+S befindet.


Der Antransport des Abdeckmaterials verursacht zusätzlichen Lkw-Verkehr mit etwa 100 Anfahrten werktäglich. Die Anlieferung erfolgt über die L 311 (Wathlingen, Hänigsen, Dachtmissen, Sorgensen) und die K 58 (Nienhagen, Wathlingen) über den „Steigerring“ zum Recyclingplatz. Zusätzlich war auch der geplante Antransport salzhaltiger Wässer von anderen niedersächsischen Kalistandorten für die Flutung des Bergwerkes zu berücksichtigen.


Es wurden verschiedene Transport- und Verkehrsvarianten geprüft, z.B. die Anlieferung per Bahn oder der Neubau von Umgehungsstraßen. Diese Alternativen konnten sich im bergrechtlichen Verfahren jedoch nicht durchsetzen, da für den Transport bereits Landes- und Kreisstraßen zur Verfügung stehen und sich die Lkw-Belastung der Anlieger in den Ortsdurchfahrten Wathlingen, Nienhagen, Hänigsen, Dachtmissen und Sorgensen sowie der benachbarten „Wathlinger Kolonie“ im zulässigen Bereich bewegen wird. Jedoch wird die K+S nach Beginn der Abdeckung nochmals zusammen mit der Samtgemeinde Wathlingen prüfen, ob eine Anlieferung von Materialien für die Haldenabdeckung und von salzhaltigen Wässern über die Straße „Im Dammfleth“ planungsrechtlich realisierbar ist und zu einer spürbaren Verminderung der Belastung der Anwohner in der „Kolonie Wathlingen“ führen kann. Das Thema Verkehrsführung insgesamt wird auch nach Abschluss des Verfahrens – außerhalb der Bergaufsicht – weiter bearbeitet. Das LBEG wird sich an diesem Prozess beteiligen. Auch die Variante einer Verkehrsführung durch den „Brand“ soll geprüft werden.


Das LBEG hatte im Genehmigungsverfahren keine Handhabe, den Antransport auf öffentlichen Straßen direkt zu steuern. Eine gewisse Entlastung findet jedoch dadurch statt, das Abdeckmaterial nur montags bis freitags von 07:00 bis 15:30 Uhr angenommen wird. Weiter dürfen lärmintensive Arbeiten nur zwischen 07:00 und 17:00 Uhr ausgeführt werden. In besonders begründeten Fällen sind einzelne Ausnahmen möglich.


Insgesamt halten sich die Belastungen der Bevölkerung im zulässigen Bereich, dies wird durch ein Staub- und ein Lärmmonitoring gewährleistet.


Die Abdeckung ist durch den Flächenverbrauch und die Staub- und Lärmemissionen mit negativen Auswirkungen auf Natur und Landschaft verbunden. Im Genehmigungsverfahren wurde allerdings bestätigt, dass diese Auswirkungen minimiert bzw. ausgeglichen werden können und nicht zu einem Versagen der Zulassung führen. Das LBEG hat K+S verpflichtet, zahlreiche Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen umsetzen. Neben der Begrünung der Halde selbst zählen hierzu beispielsweise die Herstellung eines Feldlerchenhabitats, das Anlegen von Kammmolchlaichgewässern, die Entwicklung von artenreichem halboffenen Grünland, Gehölzpflanzungen, die Anlage eines Ersatzbiotops für Salzvegetation, der Ausbau von Gehölzinseln mit Dornensträuchern, eine Waldumbaumaßnahme und eine Ersatzaufforstung im Flächenpool Hohne. Einige der Maßnahmen wurden bereits im Zuge des vorzeitigen Beginns für den Recyclingplatz durchgeführt.


Nach der Beendigung der Abdeckung werden der Recyclingplatz und die Löseanlage vollständig zurückgebaut und die Flächen wieder der ursprünglichen (landwirtschaftlichen) Nutzung zugeführt.


Die abgedeckte Halde wird einer dauerhaften Pflege bedürfen, auch müssen das Grundwasser und die spätere Einleitung der Wässer in die Fuhse dauerhaft überwacht werden – dies bleiben Verpflichtungen der K+S. Die abgedeckte Halde soll öffentlich zugänglich werden und zum Beispiel der Naherholung dienen.


Eine Nutzung erfolgreich abgedeckter Halden ist möglich, wie das Beispiel Friedrichshall in Sehnde zeigt. Auf dem dortigen Haldentop hat die Stadt Sehnde bereits mehrmals „Bergfeste“ mit mehreren tausend Besuchern veranstaltet. Details einer Nachnutzung können jedoch nicht in einem bergrechtlichen Verfahren geregelt werden.


Für die Maßnahme in Wathlingen hat das LBEG die sofortige Vollziehung angeordnet, so dass mögliche Klagen keine aufschiebende Wirkung entfalten.


Über den Fortgang der Arbeiten soll die Öffentlichkeit laufend informiert werden.



Weitere Infos:


„Erhebliche Bedeutung für die Verwertung von mineralischen Abfällen besitzt in Niedersachsen die Rekultivierung von Kalirückstandshalden, wie sie insbesondere im Großraum Hannover stattfindet. Durch diese Verwertungsmaßnahme kann die Entstehung salzhaltiger Haldenwässer deutlich reduziert werden. Für die Herstellung einer standsicheren und dauerhaften Rekultivierungsschicht sowie für die Verhinderung des kapillaren Aufstiegs von salzhaltigen Haldenwässern in die Rekultivierungsschicht sind erhebliche Massen an geeigneten mineralischen Abfällen erforderlich, die in der Regel vor dem Einbau aufbereitet werden. Technische Sicherungsmaßnahmen stellen bei derartigen Vorhaben die Schadlosigkeit der Verwertung sicher. Daher leistet dieser Verwertungsweg, der in anderen Ländern nicht zur Verfügung steht, in einem Ballungsraum mit erheblicher Bautätigkeit einen wichtigen Beitrag zur Stabilisierung der hohen Verwertungsquote von mineralischen Abfällen.“


(Zitat aus: Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz: Abfallwirtschaftsplan Niedersachsen, Teilplan „Siedlungsabfälle und nicht gefährliche Abfälle“, https://www.umwelt.niedersachsen.de/startseite/themen/abfall/bilanzen_amp_plane/abfallwirtschaftsplan/niedersaechsischer-abfallwirtschaftsplan-94709.html)



Im Internet:


· allgemeine Informationen zu Planfeststellungsverfahren abrufbar.


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