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Jugendliche im Gastgewerbe: Zwischen Ferienjobs und Mindestlohn-Problematik

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Foto: Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG)Region Hannover
Foto: Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG)Region Hannover

CELLE. In den Ferien mal eben das Taschengeld aufbessern: Für viele Jugendliche gehört das im Sommer zum Ferien-Programm. Gerade für die rund 310 Gaststätten, Restaurants, Hotels, Pensionen und Biergärten im Landkreis Celle sind diese Jugendlichen eine willkommene Hilfe, um die Spitzen beim Arbeitspensum im Urlaubsbetrieb abzufangen, so die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG). „Egal, ob im Hotel beim Frühstücksservice, im Biergarten oder abends im Restaurant: Arbeit gibt es für Jugendliche, die sich ein paar Euro dazuverdienen wollen, genug“, so Finn Petersen, Vorsitzender des NGG-Landesbezirks Nord.Problematisch werde es nur, so die Gewerkschaft, wenn die Jugendlichen wie das „B- oder C-Team“ im Betrieb behandelt würden. „Eigentlich sollte es ein Gebot der Fairness sein, für gleiche Arbeit auch den gleichen Lohn zu zahlen.


Doch viele Betriebe nutzen die Jugendlichen als billige Arbeitskräfte“, sagt Finn Petersen. Möglich mache das ein „Konstruktionsfehler beim Mindestlohn“. Denn der gelte erst bei Volljährigkeit. „Das bedeutet: Wer jünger als 18 Jahre ist, darf auch weniger als den Mindestlohn verdienen“, so Petersen. Der Gewerkschafter fordert deswegen vom Bund, hier „dringend nachzubessern“. An die heimischen Bundestagsabgeordneten appelliert der Landesbezirksvorsitzende: „Wir brauchen einen Mindestlohn, der für alle gilt – ganz unabhängig vom Alter.“Für viele Jugendliche sei der Ferienjob der erste Schritt in die Selbstständigkeit und der erste Kontakt zum Arbeitsmarkt.


Er sei oft auch entscheidend für die spätere Berufswahl. „Viele Betriebe handeln deshalb nicht gerade clever, wenn sie potentiellen Nachwuchs so ‚billig verprellen‘. Gerade das Gastgewerbe leidet schließlich enorm unter dem Fachkräftemangel“, sagt Finn Petersen.Grundsätzlich sollten deshalb auch Jugendliche, die in den Ferien jobben, per Tarif bezahlt werden: „Der Start-Lohn für Quereinsteiger, die angelernt werden, liegt im Gastgewerbe aktuell bei 13,30 Euro und ab August bei 13,84 Euro pro Stunde. Darunter sollte eigentlich keiner nach Hause gehen“, so Petersen.


Text: Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG)Region Hannover

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