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Initiative fordert Aufhebung des Gesetzes zur Wiederaufnahme von Mordverfahren


Foto: New Africa / stock.adobe.com

BERLIN. Während sich unter anderem Niedersachsens Justizministerin Barbara Havliza klar für das Gesetz zur Wiederaufnahme von Mordverfahren ausspricht (CELLEHEUTE berichtete), gibt es auch Stimmen dagegen. Die Initiative „Nicht-Zweimal“ fordert die Ampel-Koalition auf, das Gesetz „zur Herstellung materieller Gerechtigkeit“ umgehend aufzuheben und teilt dazu mit - unkommentiert, unzensiert:

Die Staatsanwaltschaft Celle hat am 25. Februar einen Verdächtigen, der 1981 die damals 17-jährige Frederike von M. ermordet haben soll, verhaftet. Der Mann hatte bereits 1983 in derselben Sache vor Gericht gestanden und war freigesprochen worden. Durch die Strafrechtsreform im vergangenen Jahr, ist das Gesetz, das eine Wiederaufnahme von Mordprozessen trotz eines zuvor erfolgten Freispruchs ermöglicht, zum Jahreswechsel in Kraft getreten. Die Initiative „Nicht-Zweimal“ fordert die Regierungskoalition und Bundesjustizminister Marco Buschmann auf, umgehend zu handeln und das Gesetz aufzuheben. Der ehemalige Präsident des Deutschen Anwaltvereins, Ulrich Schellenberg, der zu den Gründungsmitgliedern der Initiative gehört, sagt:


„Der Gesetzgeber hat die Staatsanwaltschaft Celle in eine sehr schwierige Situation gebracht. Das ist fast schon ein griechisches Dilemma. Einerseits muss die Staatsanwaltschaft das „Gesetz zur Herstellung materieller Gerechtigkeit“ umsetzen und mithin den rechtskräftig Freigesprochenen verhaften, andererseits ist dieses Gesetz offenkundig verfassungswidrig. Die Große Koalition hatte zuletzt den rechtsstaatlichen Kompass völlig verloren. Wir fordern die Ampel-Koalition auf, den Rechtsfrieden wiederherzustellen. Bundesjustizminister Marco Buschmann muss umgehend Stellung beziehen und das Verfahren einleiten, um das Gesetz aufheben zu lassen. Bundespräsident Frank Walter Steinmeier hat bei der Ausfertigung des Gesetzes völlig zurecht auf die offensichtlichen Mängel hingewiesen.“


Für Menschen, die vom Tatvorwurf des Mordes rechtskräftig freigesprochen wurden, bedeutet dies, dass sie jederzeit wieder mit der Aufnahme des Verfahrens rechnen müssen. Das Vertrauen in eine rechtskräftige Entscheidung eines Gerichts wird grundlegend erschüttert.


„Nicht zweimal“, ist die Kurzform von „nicht zweimal in derselben Sache“ (lat.: ne bis in idem) und steht für das „Mehrfachbestrafungsverbot“, ein strafverfahrensrechtlicher Grundsatz. In Deutschland hat das Mehrfachbestrafungsverbot den Rang eines grundrechtsgleichen Rechts und ist in Art. 103 III GG geregelt.

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