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Herzwochen: Herzrhythmusstörungen ärztlich abklären lassen


Foto: H_Ko / stock.adobe.com

HAMBURG/CELLE - PR. Herzstolpern, Herzrasen und plötzliches Aussetzen des Herzschlages: #Herzrhythmusstörungen sind oft beunruhigend und belastend. Doch wann sollten Betroffene einen Arzt aufsuchen? „Dass das Herz ab und zu mal stolpert, gefühlt eine kurze Pause macht und dann mit einem kräftigeren Schlag wiedereinsetzt, ist ganz normal, das hat jeder Mensch. In der Fachwelt wird es als Extrasystole, vereinfacht Zusatzkontraktion des Herzmuskels, bezeichnet. Formen des Herzrasens, die auf diese beschriebene Empfindung nicht zutreffen, sollten unbedingt zum Arztbesuch führen. Eine 24-stündige Aufzeichnung der Herzströme – auch Langzeit-EKG genannt – wäre hier der erste Schritt Richtung Abklärung“, berichtet Felix Schröder, Facharzt für Innere Medizin und Kardiologie. Denn unbehandelt können Herzrhythmusstörungen zu gravierenden Folgeschäden führen. Eine effektive Methode zur Wiederherstellung des Sinusrhythmus awi die elektrische Kardioversion. Bei der elektrischen Kardioversion werde ein Stromimpuls an das Herz abgegeben, um bei Herzrhythmusstörungen (insb. Vorhofflimmern und –flattern) den normalen Rhythmus wiederherzustellen. Dies erfolgt in der Regel im Rahmen eines stationären Aufenthaltes. Die Mobil Krankenkasse bietet ihren Versicherten, bei denen eine Herzrhythmusstörung vorliegt, die elektrische Kardioversion nunmehr auch im Rahmen der ambulanten vertragsärztlichen Versorgung an, sodass ein stationärer Aufenthalt dieser Patienten vermieden werden kann. Auch bei Versicherten mit Verdacht auf Herzmuskelschwäche bietet die Mobil Krankenkasse die Teilnahme an einem Versorgungskonzept (CorBene) zur verbesserten Versorgung bei Herzinsuffizienz an. Weitere Informationen finden Sie unter mobil-krankenkasse.de/corbene

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