top of page
Premium-Sidebar-Hintergrund-580x740.jpg

Anzeigen

IKK classic
Top_Rectangle_300 x160 CH_be_happy.jpg
Top_Rectangle_300 x160 CH_be_happy.jpg

"Hat Maskenpflicht etwas gebracht?" Lauterbach weiß es nun nicht mehr


Foto: BGM


BERLIN/HANNOVER. Die Corona-Pandemie gilt nicht mehr als internationaler Gesundheitsnotstand. Der Chef der Weltgesundheitsorganisation (WHO), Tedros Adhanom Ghebreyesus, verkündete heute in Genf die Aufhebung der höchsten Alarmstufe, die bei einer Bedrohung verhängt werden kann. Die Zweifel an vielen Maßnahmen sind damit nicht aufgehoben - so gestand Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach unter anderem ein, dass die Schulschließungen ein Fehler gewesen seien. Und es zeichnet sich mehr und mehr ab, dass das zuständige Robert-Koch-Institut, vermeintlich unabhängig, da dem Gesundheitsministerium untergeordnet, überfordert war und seinen rechtlichen Verpflichtungen nicht nachkam.


"RKI hat gesetzlichen Auftrag nicht erfüllt und zeigt eine desaströse Bilanz"

Das RKI ist verpflichtet, jede einzelne Maßnahme nach Evidenz und Wirksamkeit (Verhältnismäßigkeit) zu überprüfen. „Die Antwort des Bundesgesundheitsministeriums legt in erschreckender Offenheit dar, dass das Robert-Koch-Institut seinen gesetzlichen Auftrag nicht erledigt hat", ist jedoch der Stellvertretende Bundesvorsitzende der FDP und Vizepräsident des Deutschen Bundestags, Wolfgang Kubicki, überzeugt.

Als einer der wenigen prominenten Politiker hat er die Wirksamkeit der Maßnahmen hinterfragt - auch während der Regierungsverantwortung seiner Partei. Auf seine jüngste Frage hat Lauterbach keine Antwort - anders als er es während der gesamten Zeit des "Gesundheitsnotstands" in dutzenden Interviews, Ausschüssen und Talkshows vorgab."Welche konkreten Studien, die den Nutzen von Masken im Bezug auf die Bekämpfung der Corona-Pandemie überprüft haben, hat das Bundesgesundheitsministerium bzw. das Robert Koch-Institut in Auftrag gegeben und welches Ergebnis haben diese?"


"Behauptung des Ministeriums ist falsch und der Versuch, einer verfassungsrechtlich zwingenden Verhältnismäßigkeitsprüfung auszuweichen"

Kubicki erklärt: "Das Bundesgesundheitsministerium hat mir im Rahmen einer parlamentarischen Einzelfrage eingestanden, dass das Robert Koch-Institut in den vergangenen drei Jahren keine Studie zur Wirkung einer Maskenpflicht durchgeführt hat. Das Institut wäre aber in der gesetzlichen Pflicht gewesen, jede einzelne Maßnahme nach Evidenz und Wirksamkeit, also Verhältnismäßigkeit zu überprüfen. Die Behauptung des Ministeriums, es sei nicht möglich, die Wirksamkeit der Maskengebote unabhängig von anderen Maßnahmen zu überprüfen, ist falsch und der Versuch, einer verfassungsrechtlich zwingenden Verhältnismäßigkeitsprüfung auszuweichen. Dabei wäre es sehr einfach gewesen: Im Frühjahr 2022 waren Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern in der Frage "Maskenpflicht" auf einem Sonderweg (sog. Hotspot-Regelung), der hätte wissenschaftlich begleitet werden müssen. Nach über drei Jahren und nach hunderten, mit Steuermitteln bezahlten Studien müssen wir leider den Schluss ziehen: Die Bilanz der Arbeit des RKI ist desaströs.


Auf Nachfrage von CELLEHEUTE erklärt das Bundesgesundheitsministerium: "Ich bitte um Ihr Verständnis, dass das BMG hier das primäre Fragerecht der Parlamentarierinnen und Parlamentarier zu berücksichtigen hat. Die Antwort des BMG an Herrn MdB Kubicki wird in Kürze auf der Webseite des Deutschen Bundestags veröffentlicht."



Foto: Laurence Chaperon


Wolfgang Kubicki hingegen hat keine Mühe, uns die Antwort vorab zukommen zu lassen. Sie lautet, unzensiert und unkommentiert:


"Insgesamt lässt sich die Effektivität von einzelnen Maßnahmen (z. B. Maskengebote) nicht isoliert überprüfen, sondern nur im Zusammenwirken mit den zum Zeitpunkt der jeweiligen Untersu- chung getroffenen anderen Maßnahmen.

Vor diesem Hintergrund hat das Robert Koch-Institut (RKI) beispielsweise bereits im September 2020 im Rahmen eines Rapid Reviews aufzeigen können, dass sog. nichtpharmazeutische Inter- ventionen (NPI), wie die Beschränkung von Versammlungen und das Tragen von Masken, im Hinblick auf die betrachteten relativen Ergebnisse bei der Kontrolle der Epidemie wirksam sind (vgl. https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Projekte_RKI/Wirksam- keit_NPIs.html).

Das RKI wird zudem zeitnah die Ergebnisse einer weiteren Studie zur Wirksamkeit von NPI wäh- rend der COVID-Pandemie veröffentlichen („StopptCOVID-Studie: Wie stoppt man eine Pande- mie? - Wirksamkeit und Wirkung von nicht-pharmazeutischen Maßnahmen zur Kontrolle der COVID-19-Pandemie in Deutschland“ - https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuarti- ges_Coronavirus/Projekte_RKI/StopptCOVID_studie.html).


"Bundesgesundheitsministerium ist nicht willens und in der Lage, einen positiven Beitrag zur Corona-Aufarbeitung zu leisten."

Die „StopptCOVID“-Studie wird durch das Bundesministerium für Gesundheit gefördert und ist ein Kooperationsprojekt zwischen der Universität Bielefeld und dem Robert Koch-Institut. Zudem hat das Bundesministerium für Gesundheit Herrn Prof. Dr. Dirk Brockmann (Humboldt- Universität zu Berlin) im Juni 2022 um eine Bewertung der „Effektivität nichtpharmazeutischer Interventionen (NPI) zur Eindämmung der COVID-19 Pandemie“ gebeten. Dabei wurden in Form einer Metaanalyse insgesamt acht Gruppen von NPI und deren Wirksam- keit betrachtet. Bezogen auf die Wirksamkeit von Masken- und Hygienegeboten wurden diese überwiegend positiv bewertet. Dies gilt sowohl hinsichtlich der Kontrolle beobachteter Fallzah- len als auch der COVID-19 assoziierten Todesfälle.

Auch weitere national und international veröffentlichte Untersuchungen haben sich mit der Wirkung von Masken in unterschiedlichen Zusammenhängen befasst, die regelmäßig ausgewer- tet wurden und werden. Insgesamt hat sich anhand verschiedener Studien gezeigt, dass Masken neben weiteren pharmazeutischen und nicht-pharmazeutischen Maßnahmen (NPIs) einen wich- tigen Beitrag zur Verringerung des Infektionsrisikos geleistet haben.


Kubicki überzeugt die Antwort nicht: "Diese Antwort zeigt zweierlei: Erstens, das Bundesgesundheitsministerium ist nicht willens und in der Lage, einen positiven Beitrag zur Corona-Aufarbeitung zu leisten. Dies muss jetzt durch das Parlament geschehen. Zweitens, der Auftrag des Koalitionsvertrages, das RKI unabhängiger vom BMG zu machen, muss endlich von Karl Lauterbach umgesetzt werden."


CELLEHEUTE bat Mitte der Woche auch das Niedersächsische Gesundheitsministerium um Stellungnahme. Diese liegt noch nicht vor.



bottom of page