BERLIN. Die Finanzministerkonferenz hat sich heute auf eine einmalige Fristverlängerung für die Abgabe der Grundsteuererklärung bis zum 31. Januar 2023 verständigt.
Dazu erklärt der Finanzminister Hilbers: „Angesichts des aktuellen Erklärungseingangs von bundesweit knapp unter 40 Prozent, haben wir im Kreise der Finanzministerinnen und Finanzminister heute erneut erörtert, wie und mit welchen Maßnahmen darauf reagiert werden kann. Auch vor dem Hintergrund, dass die Menschen in Deutschland aktuell vielen Herausforderungen und Unsicherheiten gegenüberstehen und viele mit Sorge in die Zukunft blicken, haben wir die Möglichkeiten und Maßnahmen abgewogen und uns für eine allgemeine Fristverlängerung ausgesprochen und uns darauf verständigt, für die Abgabe der Grundsteuererklärung einmalig mehr Zeit zu gewähren.“
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