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Grundgesetzänderung zur Stärkung der Bundeswehr

3. Juni 2022
1 Min. Lesezeit

BERLIN/CELLE. "Endlich! Die Änderung des Grundgesetzes zur Stärkung der Bundeswehr (s. Anhang) wurde soeben beschlossen", teilt der CDU-Bundestagsabgeordnete Henning Otte mit. Er habe immer für zusätzliche Mittel für die Truppe geworben. "Jetzt muss das Verteidigungsministerium auch die unverzügliche Beschaffung gewährleisten. Die Voraussetzungen haben wir im Parlament nun geschaffen", so Otte.


593 Abgeordnete hatten für das Sondervermögen und 80 Abgeordnete dagegen gestimmt. Sieben Parlamentarier haben sich der Stimme enthalten. Ziel des Sondervermögens mit einem Volumen von 100 Milliarden Euro ist die Stärkung der Bündnis- und Verteidigungsfähigkeit.






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