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Gericht entscheidet: Kaliberg-Abdeckung in Wathlingen vorerst nicht zulässig


Die Kalihalde in Wathlingen wird vorerst nicht mit Bauschutt abgedeckt (Foto: Holger Müller).

WATHLINGEN. Überraschende Nachrichten gab es am gestrigen Donnerstag aus Lüneburg: Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht hat mit Beschluss vom 28. Februar 2024 größtenteils die aufschiebende Wirkung der Klage des Landesverbands Bürgerinitiativen Umweltschutz Niedersachsen e.V. (LBU) gegen das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie angeordnet. Bedeutet: Die Kaliberg-Abdeckung in Wathlingen wird vorerst aufgeschoben, bis in der Hauptsache entschieden ist. Das wird eher Jahre als Monate dauern, so das Oberverwaltungsgericht.


Gegenstand dieses Klageverfahrens ist die Haldenabdeckung der Kalihalde in Wathlingen durch die K+S Baustoffrecycling GmbH. Der LBU klagt mit Unterstützung der Bürgerinitiativen Umwelt Wathlingen e.V. und Umwelt Uetze e.V. gegen die geplante Abdeckung.


Hauptargument war hierbei, dass die massiven Umweltauswirkungen, insbesondere auf die Gewässer und das benachbarte FFH-Gebiet, durch die Abdeckung nicht wesentlich vermindert, sondern sogar noch verschlechtert werden. Auch die Betroffenheit der Anlieger durch Lärm und Staubemissionen sei äußerst problematisch und überwiegend vermeidbar.


Im nun entschiedenen, einstweiligen Rechtsschutzverfahren wurde die Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung der Klage beim Oberverwaltungsgericht in Lüneburg beantragt.

Es wurde durch den LBU geltend gemacht, dass es durch die zusätzliche Flächeninanspruchnahme außerhalb des bestehenden Haldengeländes sowie durch den Beginn der Aufschüttung auf die Kalihalde selbst zu unumkehrbaren Verhältnissen kommt und diese Maßnahmen bis zur Entscheidung der Hauptsache zu unterbleiben haben. Vor allem wurde die Beeinträchtigung des benachbarten FFH-Gebietes sowie die Schädigung des Grundwassers gerügt.


Im Verfahren hatte die K+S Baustoffrecycling GmbH bereits erklärt, bis zum Jahr 2029 teilweise Flächen nicht in Anspruch zu nehmen. Nur insoweit hatte das Oberverwaltungsgericht den Antrag des LBU als unzulässig angesehen.


Im Übrigen wurde jedoch die beantragte aufschiebende Wirkung der Klage wiederhergestellt. Das Oberverwaltungsgericht ging dabei davon aus, dass der Ausgang

des Hauptsacheverfahrens als offen angesehen wird. Es wären schwierige tatsächliche und rechtliche Fragen zu klären. Insbesondere die mögliche Gewässerbelastung und die damit verbundenen Zulässigkeitsprobleme sei hier hervorzuheben.


Die K+S Baustoffrecycling GmbH kann nach dieser Entscheidung zwar Vorbereitungsarbeiten im Haldenumfeld durchführen und auch die Halde selbst ohne Material bearbeiten (kontuieren).

Nicht zulässig sind bis zur Entscheidung über die Klage die Ablagerung von Boden und Bauschutt direkt auf dem Haldenkörper sowie die Inanspruchnahme von Flächen außerhalb der bestehenden Kalihalde.


Der Beschluss des Oberverwaltungsgerichts ist unanfechtbar.

Wolfgang Tannenberg von dem LBU und der Bürgerinitiative Umwelt Uetze e.V. erklärt:

„Diese Entscheidung ist ein großer Erfolg im Kampf der Bürgerinnen und Bürger in der Umgebung der Kalihalde sowie für den Umweltschutz. Ich danke allen Mitstreitern für das unermüdliche ehrenamtliche Engagement.“


Holger Müller von der Bürgerinitiative Umwelt Wathlingen erklärt:

„Dieser Erfolg ist ein erster, wichtiger Schritt hin zu einer umweltverträglichen

Sanierung der Kalihalde. Das Ziel muss es sein, dass die Umweltauswirkungen dieser Altlast maximal reduziert werden, damit unsere Heimat zukünftig so gering wie möglich belastet wird. Das weitere Verfahren wird noch erhebliche Anstrengungen beanspruchen.“


Das Klageverfahren wird sich anschließen und in diesem Rahmen die aufgeworfenen Fragen geklärt werden. Der LBU und die unterstützenden Bürgerinitiativen gehen davon aus, dass das Ziel einer umweltverträglichen Sanierung erreicht werden kann.

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