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Geflügelpest in Celle: Was wir jetzt wissen müssen

Hühner picken draußen auf dem Boden herum.
Aktuell darf im Landkreis Celle kein Geflügel nicht mehr draußen gehalten werden. (Symbolbild: Wix)

CELLE. Die Geflügelpest hat Celle erreicht. Vor wenigen Tagen sind laut Landkreisverwaltung drei tote Kraniche im Kreisgebiet gefunden worden, die offenbar an dem Vogelgrippevirus H5N1 verendet sind. Die Verwaltung hat daraufhin die Aufstallung von sämtlichem im Landkreis gehaltenen Geflügel angeordnet. Landrat Axel Flader erklärte, dass der Schutz der Geflügelbestände oberste Priorität habe. „Die Geflügelpest ist eine hoch ansteckende Tierseuche, die für Hausgeflügel tödlich verlaufen und erhebliche wirtschaftliche Schäden verursachen kann“, sagte er. Man müsse nun konsequent handeln, um eine Einschleppung in hiesige Bestände zu verhindern.


Was die Einschränkungen für Geflügelbetriebe, private Halterinnen und Halter, aber auch für Verbraucherinnen und Verbraucher bedeuten, haben wir zusammengefasst:  


Was müssen Geflügelbetriebe sowie private Halterinnen und Halter jetzt beachten?


Sämtliches im Landkreis Celle gehaltenes Geflügel wie Hühner, Enten, Gänse, Puten, Wachteln und andere Arten dürfen nur noch in geschlossenen Ställen gehalten werden. Alternativ sind auch nach oben geschlossene und seitlich gegen Wildvögel geschützte Vorrichtungen zulässig, beispielsweise ein überdachter Auslauf mit einem engmaschigen Netz mit maximal 25 Millimeter Maschenweite. Kontakt mit Wildvögeln muss unbedingt verhindert werden. Zusätzliche Vorgaben müssen eingehalten werden, wenn Enten, Gänse und Laufvögel unter Netzen gehalten werden.


Was ist bei Verdacht auf Geflügelpest zu tun?


Bei Verdacht auf den Ausbruch von Geflügelpest im Betrieb oder der privaten Haltung muss unverzüglich das Amt für Veterinärangelegenheiten und Verbraucherschutz des Landkreises Celle informiert werden. Telefon: (05141) 916 5900, E-Mail: Vetamt@lkcelle.de.


Welche Folgen können Verstöße gegen die Anordnung haben?


Verstöße gegen die Allgemeinverfügung zur Aufstallung von Geflügel im Landkreis Celle werden als Ordnungswidrigkeit betrachtet. Es können Bußgelder von bis zu 30.000 Euro verhängt werden.


Können sich Menschen mit Vogelgrippe anstecken?


Nach Angaben der Verbraucherzentrale sind weltweit ein paar Fälle bekannt, bei denen Menschen an Vogelgrippe erkrankt sind. Diese hätten aber sehr engen Kontakt zu erkrankten oder toten Tieren gehabt und eine sehr große Virusmenge aufgenommen.


Können Fleisch und Eier weiterhin konsumiert werden?


Laut Landvolk Niedersachsen ist der Verzehr von Geflügelfleisch und Eiern weiterhin unbedenklich, weil nur gesundes Geflügel der Lebensmittelkette zugeführt werde. Manche Betriebe hätten zudem die Schlachttermine für ihre Tiere, beispielsweise bei Martinsgänsen, vorgezogen und würden diese bereits anbieten.

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