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Ex-RAF-Terroristen: Ermittler bitten Bevölkerung um Mithilfe

VERDEN/CELLE. Die Staatsanwaltschaft Verden ermittelt seit 2015 gegen die Beschuldigten Ernst-Volker Staub (geb. 30.10.1954), Daniela Marie Luise Klette (geb. 05.11.1958) und Burkhard Garweg (geb. 01.09.1968) wegen versuchten Mordes und diverser (versuchter und vollendeter) schwerer Raubüberfälle im Zeitraum von 1999 bis 2016, unter anderem in Wattenscheid (27.12.2006), Celle (30.09.2011), Essen (13.12.2015), Wolfsburg (28.12.2015), Cremlingen (25.06.2016) und Stuhr (06.06.2015).



Das Amtsgericht Verden hat Untersuchungshaftbefehle gegen die Beschuldigten erlassen. Sie sollen auch in Celle aktiv gewesen sein. Bei einem Überfall auf den Real-Markt an der Hasenbahn erbeuteten am 30. September 2011 zwei maskierte Männer, mutmaßlich Staub und Garweg, mehrere tausend Euro. Die Täter hatten eine Mitarbeiterin mit einer Schusswaffe und einem Elektroschocker bedroht und gezwungen, den Tresor zu öffnen. Auf der Flucht bedrohten die Räuber weitere Mitarbeiter. Sie entkamen im Auto.


Außerdem hatte das RAF-Trio am 23. Dezember 2015 in Celle ein Auto gekauft. Die drei erwarben einen grünen VW Golf Variant, den sie fünf Tage später beim Überfall auf einen Geldtransporter in Wolfsburg einsetzten. Nach dem Kauf wurde das Auto an der Kortenumstraße abgestellt.



Zielfahndung läuft seit 2015

Seit 2015 betreibt das Landeskriminalamt eine Zielfahndung gegen die Beschuldigten, die der sogenannten „Dritten Generation der Roten Armee Fraktion“ (RAF) zugerechnet werden und seit den 90er Jahren im Untergrund leben. Die RAF selbst wurde 1998 aufgelöst. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass die Raubüberfälle inzwischen nicht mehr politisch motiviert sind, sondern die Beschuldigten damit ihren Lebensunterhalt bestreiten, weshalb weitere Raubüberfälle möglich erscheinen.


Nach wie vor ist unklar, wo sich die Beschuldigten aufhalten, ob in Deutschland oder im Ausland. Sie wurden 2020 auf die Europe´s Most Wanted-Liste gesetzt. Aufgrund der Ermittlungen der letzten Monate (insbesondere umfangreicher Durchsuchungen und Vernehmungen) haben sich weitere Ermittlungsansätze ergeben, weshalb sich Polizei und Staatsanwaltschaft erneut an die Öffentlichkeit wenden.


Einer der Gesuchten unterhält nachweislich weiterhin intensive Kontakte nach Deutschland.

Mindestens in dem Tatzeitraum von 1999 bis 2016 dürften sich die Beschuldigten in Deutschland aufgehalten und gewohnt haben. Staatsanwaltschaft und Polizei gehen davon aus, dass die Beschuldigten in diesem Zeitraum und auch darüber hinaus die Unterstützung und Hilfe Dritter erfahren haben.


Fragen der Ermittler

Am Mittwoch, 14. Februar, 20.15 Uhr, wird sich die ZDF-Sendung „Aktenzeichen xy - ungelöst“ in einem Filmbeitrag erneut mit der Raubserie befassen und dabei auch die gravierenden Folgen der Verbrechen für die Opfer in den Fokus nehmen. Die Ermittlungsbehörden wenden sich in diesem Zusammenhang mit folgenden Fragen an die Öffentlichkeit:

  • Wo haben sich die Gesuchten in dem Tatzeitraum von bis 1999 bis 2016 aufgehalten? Wo sind sie aktuell?

  • Wer steht/stand zu den Gesuchten oder einem der Gesuchten in Kontakt?

  • Wer kennt Personen, die die Gesuchten unterstützen oder unterstützt haben bzw. wissen, wo sich diese aufhalten, sich aus Angst aber nicht an die Polizei wenden?

  • Wer hat Tatvorbereitungshandlungen zur Kenntnis genommen, sich bislang aber nicht an die Polizei gewandt?

  • Haben Sie Personen in Ihrem Umfeld, die den Gesuchten ähnlich sehen und ein ungewöhnliches Verhalten zeigen?

  • Wer verfügt über Bilder/Filmaufnahmen, die die Beschuldigten zeigen?

Darüber hinaus sind alle weiteren Informationen zu den Beschuldigten von Interesse, etwa:

  • Mit wem waren die Beschuldigten in den 80er/ 90er Jahren eng befreundet?

  • Zu wem hatten sie Kontakte (etwa Rote Hilfe, Autonome Szene, Komitee gegen Folter oder zu anderen politischen Organisationen) in Deutschland oder im Ausland?

  • Wie gestaltet/e sich das Verhältnis zur eigenen Familie?

  • Wie war damals das Verhältnis der Beschuldigten untereinander?

  • Konsumieren die Beschuldigten Drogen, sind Krankheiten bekannt?

  • Wo waren sie in medizinischer, inbesondere zahnmedizinischer Behandlung?

  • Bestanden/ bestehen psychische Probleme?

  • Welche Interessen und Vorlieben haben die Beschuldigten?


Sachdienliche Hinweise nimmt das LKA Niedersachsen unter Telefon (0511) 9873-7400 entgegen. Alternativ können Hinweise auch per E-Mail an vita@lka.polizei.niedersachsen gesandt werden.


Auch vertrauliche Hinweise sind möglich

Die Ermittlungsbehörden wenden sich gezielt auch an die Familien der Beschuldigten, deren Freundeskreis und ehemalige RAF-Unterstützer. Es wird dabei auf Folgendes hingewiesen: Grundsätzlich besteht im Einzelfall die Möglichkeit, Hinweise auch vertraulich entgegen zu nehmen. Die Ermittlungsbehörden haben darüber hinaus zusätzlich die Möglichkeit geschaffen, über das sogenannte BKMS®-System sicher anonym an die Ermittlungsbehörde heranzutreten und Hinweise zu geben.


Das BKMS®-System ist kein System der Polizei. Es wird seit vielen Jahren in der Privatwirtschaft erfolgreich für die Abgabe von anonymen Hinweisen in der Korruption eingesetzt. Das System ist benutzerfreundlich und einfach. Es schafft einen anonymen Raum, der es Ihnen ermöglicht ohne Ansehen der Person Hinweise zu geben. Mit Hilfe der „Postkasten“ - Funktion können Sie bei Wunsch mit Staatsanwaltschaft und Polizei in einen Dialog eintreten und so auch eine Rückmeldung erhalten. Es können Fragen gestellt und beantwortet werden.


Die Identität von Informanten ist dabei absolut geschützt, sie ist für die Nutzung des Systems weder erforderlich noch von Bedeutung. Das System ist technisch so angelegt, dass eine automatische Anonymisierung der Hinweise und der Dialoge erfolgt und somit keinerlei Möglichkeit der Rückverfolgung besteht. Auch die Gesuchten selbst können sich auf diesem sicheren Weg an die Staatsanwaltschaft wenden und Modalitäten eines etwaigen Sich-Stellens oder die Möglichkeit der Kronzeugenregelung besprechen.


Für Hinweise, die zur Ergreifung der Beschuldigten führen, ist von verschiedenen Stellen eine Belohnung in Höhe von insgesamt mindestens 150.000 Euro ausgesetzt worden.



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