top of page
Premium-Sidebar-Hintergrund-580x740.jpg
Mobil Krankenkasse_Premium Sidebar_Bild.png
Mobil Krankenkasse_Premium Sidebar_Text.png

Anzeigen

20251217_Tanzhaus_HM.gif
ah_speckhahn_5_ford_puma_top_rectangler_300x160_NEU.gif
Jetzt-online-gehen_300x160.jpg

Eintracht Braunschweig trifft auf Hannover 96: Bundespolizei erlässt Allgemeinverfügung

  • Extern
  • 8. Apr. 2024
  • 1 Min. Lesezeit

ree

BRAUNSCHWEIG. Am Wochenende treffen die beiden Zweitligavereine Eintracht Braunschweig und Hannover 96 aufeinander. Die Bundespolizeidirektion Hannover hat deshalb für den Sonntag, 14. April, eine Allgemeinverfügung erlassen. "Bei einem Aufeinandertreffen der Fangruppen ist mit Ausschreitungen und strafbaren Handlungen zu rechnen", so die Bundespolizei.


Glasflaschen / Glasbehältnissen, Getränkedosen, pyrotechnischen Gegenständen, Schutzbewaffnung sowie Vermummungsgegenständen dürfen nicht mitgeführt werden. Die Bundespolizeidirektion Hannover verfolgt mit dem Mitnahmeverbot den Zweck, den Gefahren durch potentiell gefährliche Gegenstände entgegenzuwirken.


Verbot gilt nicht für IC- und ICE-Verbindungen


Die Allgemeinverfügung gilt am 14. April in den Zeiträumen von 8.00 bis 13:30 Uhr sowie 15.00 bis 20.30 Uhr und umfasst in dieser Zeit alle an- und abgehenden Reisezugverbindungen auf den nachfolgend genannten Streckenverbindungen (in beiden Fahrtrichtungen) der Deutschen Bahn:


  • Hannover Hbf - Braunschweig Hbf (Strecken 1730/1750)

  • Hannover Hbf - Hildesheim Hbf - Braunschweig Hbf (Strecken 1772/1732)

  • Wolfsburg Hbf - Braunschweig (Strecke 1956)

Darüber hinaus gelten die Bestimmungen auch für die zusätzlichen Züge, die wegen des Fußballspiels eingesetzt werden. Das Verbot betrifft die An- und Abreise sowie alle Hauptbahnhöfe, Bahnhöfe und Haltepunkte. Vom Verbot ausgenommen sind IC- und ICE-Verbindungen.


Bundespolizei überwacht die Einhaltung


Die Allgemeinverfügung gilt für alle Personen, die die Zugverbindungen zur An- und Abreise auf den angegebenen Strecken im angegebenen Zeitraum nutzen und für Personen, die sich in den genannten Hauptbahnhöfen, Bahnhöfen und Haltepunkte aufhalten. Die Einhaltung der Verfügung wird von der Bundespolizei überwacht.


Die Verfügung kann auch auf der Homepage der Bundespolizei (bundespolizei.de) eingesehen werden.


Text: Bundespolizeidirektion Hannover

CELLEHEUTE

CELLEHEUTE – die crossmediale Online-Tageszeitung

CELLE ONLINE MEDIEN GMBH

Bahnhofstraße 1-3 • 29221 Celle

Telefon 0176-14683078

BLAULICHTHEUTE
CELLE GESTERN
CELLEHEUTE TV
  • Facebook - Weiß, Kreis,
  • YouTube - Weiß, Kreis,
  • X
  • Instagram - Weiß Kreis
  • RSS

Impressum     Datenschutz     AGB

bottom of page