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Durchfahrt verboten - Polizei stoppt Fahrradfahrer in Innenstadt


Die Polizei hat gestern n der Zeit von 14 bis 15.30 Uhr die Einhaltung des Fahrradfahrverbots in der Celler Fußgängerzone überwacht und dabei 15 Fahrradfahrer angehalten, die entsprechende Ordnungswidrigkeitsverfahren erwarten. Vielen ist ihr Fehlverhalten nicht bewusst - zwar regeln Schilder die Verbotszonen, ein schlüssiges Konzept ist jedoch nicht erkennbar. Während man beispielsweise die Zöllnerstraße von 20 bis 8 Uhr befahren kann, ist die Poststraße durchgängig für Radfahrer frei. Ebenso die Schuhstraße, die sich Radfahrer sogar mit Kraftfahrzeugen auch in entgegengesetzter Richtung teilen dürfen, während die Bergstraße als Einbahnstraße ausgewiesen ist. Überhaupt sind lediglich Zöllnerstraße, Neue Straße, Piltzer- und Rabengasse für Radfahrer verboten. Unterschiedliche Beschilderung für den selben Abschnitt macht es nicht gerade leichter: Von der Stechbahn kommend weist ein Schild darauf hin, dass man zwischen 8 und 20 Uhr absteigen müsse. Vom Heiligen Kreuz aus kommend erfahren Radfahrer, wann sie fahren dürfen: von 20 bis 8 Uhr.

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