Die Welt der Steuern: Von Einkommenssteuer bis Kirchensteuer
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- 15. Jan.
- 2 Min. Lesezeit
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Steuern gibt es, zum Leidwesen von Unternehmen und Erwerbstätigen gleichermaßen, in Deutschland nicht zu wenig. Die bekanntesten Vertreter darunter, die Einkommenssteuer, Körperschaftsteuer und Mehrwertsteuer, machen sich im operativen Geschäft, auf dem Lohnzettel beziehungsweise an der Kasse bemerkbar. Je nach Steuerstatus hört es da aber nicht auf.
Direkte und indirekte Steuern
Steuern sind zwar immer Teil des Gemeinwesens, da sie den Staat finanzieren und damit zugleich staatliche Ausgaben ermöglichen, trotzdem sind nicht alle Steuern gleich. Unterscheiden lassen sich diese beispielsweise danach, ob sie zweck- oder nicht zweckgebunden sind. Das beeinflusst, ob die Einnahmen später in der Infrastruktur, Bildung oder beispielsweise in den Sozialsystemen landen. Aus diesem Grund können Mittel aus Steuern entweder für Investitionen oder hingegen zur Verwaltung vom Status Quo genutzt werden.
Eine Unterscheidung ist aber auch möglich, indem direkte und indirekte Steuern getrennt betrachtet werden. Als direkte Steuern gelten beispielsweise die Einkommen-, Körperschafts- und Kirchensteuer. Indirekt sind hingegen Umsatz- und Energiesteuern. Gemeinsam haben beide, dass nicht jede Person gleichermaßen davon betroffen ist. Den Solidaritätszuschlag zahlen heute beispielsweise nur noch Gutverdiener, wobei der wiederum auf alle Kapitalerträge anfällt - weshalb in Deutschland nach wie vor unzählige Milliarden über den Solidaritätszuschlag eingenommen werden.
Ebenfalls gemeinsam haben alle Steuern, dass sie konsequent für Streitpotenzial sorgen. Die Große Koalition aus Union und SPD streitet jüngst beispielsweise über Steuersenkungen für Unternehmen, während Arbeitnehmerverbände indes konsequent Steuersenkungen für Erwerbstätige fordern.
Die Kirchensteuer ist eine Sonderform
Getrennt davon gehört die Kirchensteuer betrachtet, da sie anders als vergleichbare Steuern weitgehend freiwillig ist - durch einen Austritt aus der Kirche lässt sie sich gänzlich umgehen. Auch die Kirchensteuer wird in Prozent erhoben, zudem gilt auch sie als eine direkte Steuer. Der prozentuale Satz wird dabei auf die Einkommenssteuer angewandt, für den Einzug der Steuer ist das Finanzamt verantwortlich. Besonders ist außerdem, dass sich die Kirchensteuer in ihrer Höhe je nach Bundesland unterscheidet.

Bayern und Baden-Württemberg erheben die Kirchensteuer mit einer Höhe von jeweils 8 Prozent, während die restlichen Bundesländer dafür 9 Prozent ansetzen. Die Freiwilligkeit, die Kirchensteuer zahlen lediglich Angehörige einzelner Religionsgemeinschaften, sorgt indes bereits seit Jahrzehnten für schwindende Einnahmen. Im Jahr 2024 verloren die großen Kirchen in Deutschland, denen die Kirchensteuer zu Gute kommt, beispielsweise zusammen rund eine Million Mitglieder.
Steuern gelten in Deutschland nach wie vor als komplex
Das komplexe deutsche Steuersystem führt nicht selten dazu, dass Erwerbstätige ihre eigene Steuerlast über- oder unterschätzen. Das gilt insbesondere für Freiberufler und Selbständige, die beispielsweise Umsatz- und Einkommenssteuer eigenständig abführen, während die Einkommenssteuer bei Arbeitnehmenden vorsorglich vom Bruttolohn abgezogen wird. Selbige können sich über ihre Einkommenssteuererklärung aber möglicherweise einen Teil davon zurückholen.
Komplex ist in Deutschland zudem die Verwendung: Während alle Steuern in den Haushalt fließen, kommen sie an unterschiedlicher Stelle zum Einsatz. Ein großer Teil davon landet beispielsweise in der Rentenversicherung, obwohl diese als umlagebasiertes System eigentlich selbsttragend sein sollte. Experten rufen im Hinblick darauf regelmäßig nach Reformen: Solchen, die einerseits die Abgabe der Steuern und damit die Steuererklärung vereinfachen, aber auch nach solchen, die gezielt entlasten.













