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DGB: "Minijobs verdrängen sozialversicherungspflichtige Arbeitsverhältnisse"

  • Extern
  • 3. März 2022
  • 1 Min. Lesezeit

Minijob
Foto: MATTHIAS BUEHNER / stock.adobe.com

CELLE. Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) Niedersachsen warnt vor den Folgen der Verdrängung von sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnissen durch Minijobs. Eine Sonderauswertung der Bundesagentur für Arbeit für den DGB belege, dass das Problem insbesondere bei kleinen Betrieben mit bis zu zehn Mitarbeitenden bestehe: In Niedersachsen waren hier Ende Juni 2021 42,2 Prozent der Beschäftigungsverhältnisse Minijobs, über alle Betriebsgrößen hinweg waren es 19,4 Prozent.


Dr. Mehrdad Payandeh, Vorsitzender des DGB Niedersachsen, sagt dazu: „Minijobs bedeuten prekäre Arbeitsverhältnisse und dürfen auf keinen Fall reguläre Arbeit verdrängen. Wegen des fehlenden Schutzes der Sozialversicherung sind Minijobs oft ein sicheres Ticket in die Altersarmut, insbesondere für Frauen.“


Anders als oft behauptet, sind Minijobs kein Sprungbrett in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung, sondern eine Sackgasse: Es besteht kein Anspruch auf Krankengeld, Kurzarbeitergeld und Arbeitslosengeld. Entscheiden sich Beschäftigte mit Minijob gegen die optionale Rentenversicherungspflicht, wirkt sich dies nachteilig auf Rentenansprüche und andere Leistungen der Rentenversicherung aus.


„Wenn es noch eines Beweises bedurfte, wie fatal die fehlende soziale Absicherung im Minijob sein kann – die Pandemie hat die Folgen eindrücklich aufgezeigt. 2020 haben hunderttausende Menschen in Deutschland innerhalb kürzester Zeit ihren Minijob verloren – ohne Anspruch auf Kurzarbeitergeld oder Arbeitslosengeld. Trotzdem will die neue Bundesregierung Minijobs sogar noch ausweiten. Das ist absolut nicht nachvollziehbar“, kritisiert Payandeh.


Der DGB fordert daher für Minijobs die volle Sozialversicherungspflicht ab dem ersten Euro. Die Anhebung der Verdienstgrenze lehnt der DGB ab. Sie würde geringfügige Beschäftigung ausweiten, sodass noch mehr Menschen ohne umfassenden Sozialversicherungsschutz arbeiten als bislang. Insgesamt gab es in Niedersachsen zum Stichtag 30. Juni 2021 3.094.582 sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse und 751.209 Minijobs.

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