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Das ändert sich 2022 für Kranken- und Pflegeversicherte


Arzt am Tablet
Foto: Kzenon / stock.adobe.com

HANNOVER Das Jahr 2022 bringt für Versicherte einige Neuerungen im Gesundheitswesen. Das reicht von neuen digitalen Anwendungen – beispielsweise kann der Mutterpass in der elektronischen Patientenakte (ePA) gespeichert werden – bis hin zu einem Zuschuss für Pflegekosten im Heim. Der Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) hat die wichtigsten Neuerungen zusammengestellt.


Beitrag für kinderlose Mitglieder der Pflegeversicherung steigt

Die Bemessungsgrenzen für die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) und die soziale Pflegeversicherung (SPV) bleiben 2022 wegen der negativen Lohnzuwachsrate auf dem Vorjahresniveau. Üblicherweise werden diese Rechengrößen jährlich nach oben angepasst. Für kinderlose Mitglieder der Pflegeversicherung wird es im Jahr 2022 teurer. Bei ihnen steigt der Beitragszuschlag auf 0,35 Prozentpunkte.


Elektronische Patientenakte (ePA) erhält weitere Inhalte

Ab 1. Januar 2022 erhält die elektronische Patientenakte (ePA) Optionen für zusätzliche Inhalte wie das Zahnbonusheft, den Mutterpass, die eigene Impfdokumentation und das Kinderuntersuchungsheft. Ärzte und andere Therapeuten können mit der ePA einen schnelleren Überblick über bisherige Behandlungen und Befunde erhalten – vorausgesetzt, die Versicherten erlauben ihnen den Zugriff. Ab dem kommenden Jahr können Versicherte zudem die ePA auch als Desktop-Anwendung per stationärem PC lesen und verwalten. Bisher war das nur per App auf dem Smartphone und dem Tablet möglich.


Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung und Rezepte werden digital

Papierformulare in der medizinischen Versorgung werden in weiteren Bereichen durch digitale Anwendungen abgelöst. Das elektronische Rezept (eRezept) und die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) starten für alle Ärzte verpflichtend zum Jahresanfang 2022. Patienten müssen damit nicht mehr befürchten, wegen einer unleserlichen Handschrift auf dem Rezeptzettel das falsche Medikament zu erhalten. Ebenso entfällt für Versicherte die Weitergabe der AU-Meldung an die Krankenkasse. Die Arztpraxis übernimmt die digitale Übermittlung.

Neue Pflegepersonaluntergrenzen für Krankenhäuser

Ab 1. Januar 2022 gelten für die Krankenhausfachabteilungen Orthopädie sowie Gynäkologie und Geburtshilfe Pflegepersonaluntergrenzen. Das heißt, auf diesen Stationen ist dann die maximale Anzahl von Patienten pro Pflegekraft und Schicht verbindlich geregelt, was die Patientensicherheit erhöhen soll. Pflegepersonaluntergrenzen gibt es bislang in neun Bereichen, darunter in der Intensivmedizin, der Geriatrie und der Kardiologie.


Kostenbremse in der Pflege

Um Pflegebedürftige bei den seit Jahren steigenden Kosten für die Pflege im Heim zu entlasten, führt der Gesetzgeber ab 2022 eine „Kostenbremse“ in Form eines Zuschlags ein. Der nach der Aufenthaltsdauer gestaffelte Zuschlag beträgt zwischen 5 und 70 Prozent des zu zahlenden Eigenanteils an den pflegebedingten Aufwendungen. Daneben müssen spätestens ab kommenden Herbst Pflegeeinrichtungen ihre Beschäftigten tariflich bezahlen. Dies ist aus Sicht des vdek einerseits sehr zu begrüßen, wird aber voraussichtlich auch dazu führen, dass die finanziellen Belastungen für Pflegebedürftige weiter steigen.

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