CELLE. Die Celler Stadtratsfraktion der Alternative für Deutschland (AfD) kritisiert die geänderte Straßenreinigungssatzung der Stadt Celle. Fraktionsgeschäftsführer Uwe Theilmann teilt mit: "Streuen der Geh- und Radwege mit Salz ist ab jetzt verboten, bei Verstößen drohen bis zu 5.000 Euro Strafe. In der letzten Ratssitzung wurde gegen die Stimmen der AfD-Fraktion die überarbeitete Verordnung zur Straßenreinigung beschlossen. Unter anderem wird dort jetzt die Anwendung von groben Stoffen (z. B. Schotter), Salz und Salz-Sand-Gemischen für das Streuen der Geh – und Radwege untersagt. "
Aus der Sicht der Fraktion ist das wieder "eine typische Verbots- und Symbolpolitik gegen die Bürger ohne nennenswerte Wirkung auf die Umwelt". Getrieben werde das Ganze durch "den grünen Zeitgeist, der aktuell durch die ganze Republik umgeht". Theilmann: "Wie oft schneit es in unserer Region? Dementsprechend wird es kaum Salz zum Streuen der Geh-und Radwege eingesetzt. Damit soll ein Problem bekämpft werden, das ist in Wirklichkeit überhaupt kein Problem ist. Anders herum riskiere man, wenn es darauf ankomme, mit solchen Einschränkungen die Sicherheit und die Gesundheit der Bürger. Zwar könne der Oberbürgermeister oder ein von ihm bestimmter Vertreter in besonders gefährlichen Situationen für den Fußgänger –und Radverkehr für das Stadtgebiet oder für bestimmte Teile des Stadtgebietes befristete Ausnahmen zulassen, wenn man aber berücksichtige, dass die Geh- und Radwege laut der Verordnung werktags bereits bis 7 Uhr und an Sonn- und Feiertagen bis 9 Uhr von Schnee zu räumen, zu bestreuen und von Eis freizuhalten seien, sei kaum zu erwarten, dass die betroffenen Bürger zeitnah von den Ausnahmen informiert werden könnten. "Aus unserer Sicht führt diese Verordnung lediglich zur Erhöhung des Verwaltungsaufwandes, ohne jeglichen Nutzen zu haben", so Theilmann. "Eine flächendeckende Kontrolle seitens der Verwaltung wird in diesem Zusammenhang sowieso nicht möglich sein."