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Urteil gegen IS-Terrorist „Abu Walaa“ rechtskräftig - Justizministerium begrüßt OLG-Entscheidung



KARLSRUHE/CELLE. In dem Staatsschutzverfahren gegen Ahmad A. u.a. (4 StE 1/17) hatte der 4. Strafsenat des Oberlandesgerichts Celle die Angeklagten mit Urteil vom 24. Februar 2021 unter anderem wegen "mitgliedschaftlicher Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung im Ausland", so im Amtsdeutsch, zu langjährigen Haftstrafen verurteilt, CELLEHEUTE berichtete. Das Urteil ist jetzt rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof hat die Revisionen der Angeklagten verworfen. Dazu äußert sich Niedersachsens Justizministerin Barbara Havliza. „Der Beschluss des Bundesgerichtshofs ist eine Bestätigung für die gründliche und professionelle Arbeit des Oberlandesgerichts Celle. Durch die Rechtskraft ist das Abu Walaa-Verfahren nun endgültig abgeschlossen. Ich danke den vielen Beteiligten aus den Reihen von Polizei und Justiz, die in den insgesamt fast dreieinhalb Jahren, die das Verfahren in Celle gedauert hat, für einen sicheren und professionellen Ablauf gesorgt haben. UnsereGesellschaft muss wehrhaft sein gegen Extremismus und Terrorismus. Und wehrhaft zu sein bedeutet, dass auf eine Tat auch eine Sanktion folgen muss. Das hat das Oberlandesgericht Celle mit seinem Urteilsspruch deutlich gezeigt. Die Sicherheitsbehörden und die Justiz dürfen bei der Bedrohung durch Extremismus nicht nachlassen.“


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