BERGEN. Im ersten Halbjahr 2023 werden bundesweit die Schöffen und Jugendschöffen für die Amtszeit von 2024 bis 2028 gewählt. Gesucht werden in der Stadt Bergen zwölf Frauen und Männer, die am Amtsgericht Celle und Landgericht Lüneburg als Vertreter des Volkes an der Rechtsprechung in Strafsachen teilnehmen.
Wählbar sind:
Bewerberinnen und Bewerber, die in der Stadt Bergen wohnen und am 01.01.2024 mindestens 25 und höchstens 69 Jahre alt sein werden.
Deutsche Staatsangehörige, die die deutsche Sprache ausreichend beherrschen. Wer zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurde oder gegen wen ein Ermittlungsverfahren wegen einer schweren Straftat schwebt, die zum Verlust der Übernahme von öffentlichen Ämtern führen kann, ist von der Wahl ausgeschlossen. Auch hauptamtlich in oder für die Justiz Tätige (Richter, Rechtsanwälte, Polizeivollzugsbeamte, Bewährungshelfer, Strafvollzugsbedienstete usw.) und Religionsdiener sollen nicht zu Schöffen gewählt werden.
Interessenten bewerben sich für das Schöffenamt in allgemeinen Strafsachen (gegen Erwachsene) bis zum 01.03.2023 bei der Stadt Bergen, Fachdienst Zentrale Dienste Tel.: 05051 479-56, E-Mail: alexandra.goeing@bergen-online.de. Bewerbungsformulare können hier heruntergeladen werden: www.schoeffenwahl.de