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Bauprojekt bringt Anwohner im Müdener Heuweg auf die Barrikaden


MÜDEN/ÖRTZE. Wer den Müdener Heuweg bis zum Ende durchfährt, gelangt geradeaus auf einen Waldweg, rechts auf die Grüne Planstraße nach Willighausen und links in den Fußweg „Kirchtwiete“. Eine beschauliche Anliegerstraße, könnte man meinen. Doch seit vor rund 15 Jahren Jahren das Neubaugebiet „Wietzer Feld“ über den Heuweg erschlossen wurde, ein Wohnmobilstellplatz an der Grünen Planstraße entstand und der Wildpark seine Besucherzahlen deutlich erhöht hat, ist es mit der Beschaulichkeit vorbei. Dass nun auf einer Fläche zwischen Wildpark und Kirchtwiete eine weitere Bebauung geplant ist, hat bei Anliegern das Fass zum Überlaufen gebracht.


Nachdem mehrere betroffene Bürger sich schriftlich an die Gemeindeverwaltung gewandt hatten weil sie wissen wollten, was dort baulich konkret geplant sei und zunächst keine Antwort erhalten hatten, postete Anwohnerin Frauke Steensma ein Statement mit der Überschrift „Der Heuweg und seine vergessenen Anwohner“ (s. Anhang) in der Facebook-Gruppe „Müden hilft“. Dort entbrannte eine rege Diskussion. Während die einen, nostalgisch zurück blickten (wie schön war es doch, als wir noch auf der Straße Schlittschuh laufen konnten), stellten andere eher pragmatische Überlegungen: „Die Frage ist, was können wir noch tun? Müssen vielleicht Unterschriften gesammelt werden oder sowas?“ Darauf antwortete Frauke Steensma: „Ich befürchte, dass es dafür zu spät ist, die Baugenehmigung soll ja schon erteilt worden sein, Baubeginn angeblich Mai 2022.“


Das hat jetzt auch eine Anfrage von CELLEHEUTE an die Verwaltung ergeben. Demnach wurde eine zweigeschossige Wohnbebauung auf dem Areal des ehemaligen Mutter-Kind-Heims „Tannenhof“ genehmigt (die gesamte Antwort im Anhang). „Die Verkehrssituation im Heuweg mag belastend sein, hat aber mit dem Neubauvorhaben zunächst nichts zu tun... Voraussetzung für die Genehmigung eines jeglichen Bauvorhabens ist das Vorhandensein einer öffentlichen Erschließung, also insbesondere einer verkehrlichen Erreichbarkeit des Grundstücks. Sind diese Voraussetzungen erfüllt und widerspricht das Bauvorhaben auch im Übrigen nicht dem geltenden Baurecht, besteht für den Bauherrn ein Anspruch auf Erteilung einer Baugenehmigung“, heißt es aus dem Rathaus. Die Genehmigungsbehörde frage auch nicht nach der Leistungsfähigkeit sondern nur nach dem Vorhandensein einer verkehrlichen Erschließung. Die Eignung für den Erschließungszweck werde bereits im Zuge des Verfahrens zur Aufstellung eines Bebauungsplanes geprüft, da in diesem Verfahren die zukünftig zulässigen Nutzungen geregelt würden.


Fazit der Verwaltung: „Zunehmender Verkehr an einer Straße ist zwar nicht schön und stellt sicherlich eine Belastung dar, ist aber bis zu einem bestimmten Grad nicht unzulässig und somit auch nicht unzumutbar.“ Der durch die Neubebauung zu erwartende zusätzliche Verkehr auf dem Heuweg sei im Vergleich zu den bereits vorhandenen Verkehrsmengen unbedeutend, zusätzlicher öffentlicher Parkraumbedarf werde nicht verursacht.


Genau dieser Punkt ist aber eine der größten Sorgen der Anwohner. Denn das Areal, auf dem gebaut werden soll, wird derzeit vom Wildpark als Parkfläche genutzt. Die Gemeinde sieht hier den Wildparkbetreiber in der Pflicht und erklärt: Durch Änderungen im Betrieb oder durch bauliche Veränderungen verursachter zusätzlicher Stellplatzbedarf müsse durch den Verursacher sichergestellt werden. Hierauf sei im Zuge des Verkaufs des Wildparks durch die Gemeinde ausdrücklich hingewiesen und dies auch im Kaufvertrag vereinbart worden.


Welche Art Bebauung auf der Fläche, auf der bis vor drei Jahren noch das Gebäude des ehemaligen Mütterkurheims „Tannenhof“ stand, genau geplant ist, teilt die Gemeinde ebensowenig mit, wie den Zeitpunkt des Baubeginns. Eins allerdings stellt die Verwaltung klar: Auf den Neubau einer Zufahrt noch vor dem Ortseingang, der sowohl das Neubaugebiet, als auch den Wildpark, direkt erschließen würde, sollten sich die Heuweg-Bewohner keine Hoffnungen machen. „Ob eine andere Möglichkeit der Erschließung des Neubaugebietes und damit möglicherweise auch des Wildparks, wie z.B. über einen Kreisverkehrsplatz auf der Hermannsburger Straße vor dem Ortseingang und eine von dort abgehende Zufahrt ins Baugebiet und zum Parkplatz am Wildpark zweckmäßiger wäre, kann vielfältig und lebhaft diskutiert werden, ändert aber die bestehende Situation nicht mehr.“



Der Heuweg und seine vergessenen Anwohner
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Mitteilung der Gemeinde Faßberg auf Anfrage von CELLEHEUTE:


2022-04-07 Sachstand Wildpark Heuweg_2
.docx
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