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Außer Betrieb genommene Kleinfeuerungsanlagen können wieder genutzt werden


Foto: Dan Race / stock.adobe.com


CELLE. #Öfen, die mit Holz oder Kohle betrieben werden, deren Nutzung aber wegen veralteter Technik bis zuletzt nicht mehr zulässig war, können nach Erlass des Niedersächsischen Umwelt- und Energieministeriums auf Antrag nun bis zum Ende dieser #Heizperiode weiter genutzt werden.


Die Kreisverwaltung teilt mit, dass die Voraussetzungen dafür sind, dass die #Feuerungsanlage noch angeschlossen und damit betriebsbereit ist und der bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger die Anlage aktuell überprüft hat. Vor dem erneuten Einheizen ist eine Ausnahmegenehmigung beim Amt für Bauen und Kreisentwicklung zu beantragen.


„Wir möchten die formellen Hürden für den Antrag betont flach halten, um auch einen Anreiz zu schaffen, die Genehmigung einzuholen.“, so die zuständige Amtsleiterin, Claudia Rösing.

Nähere Informationen zum Antrag und den Voraussetzungen sind ab sofort HIER.

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