Über 90 Prozent der Bauanträge sind unvollständig: Daran scheitert es in Celle besonders oft

CELLE. Der Lageplan fehlt, die Grundflächenzahl wurde falsch berechnet oder die eingereichten Zeichnungen stimmen nicht mit dem tatsächlichen Gebäude überein: Wer in Celle einen Bauantrag stellt, muss derzeit nicht nur Geduld mitbringen, sondern auch Wissen. Oft sorgen Fehler und fehlende Unterlagen dafür, dass nachgebessert werden muss. Nach Angaben der Stadt Celle werden sogar rund 90 bis 95 Prozent der Bauanträge zunächst unvollständig oder mangelhaft eingereicht.
Bearbeitungszeit dauert rund 25 Wochen
„Ein Bauantrag ist weit mehr als ein Formular. Lageplan, Grundrisse, Schnitte, Ansichten, Berechnungen und weitere Nachweise müssen zusammenpassen und das Vorhaben als schlüssiges Gesamtbild abbilden“, erklärt Claudia Brockhausen vom Zeichenbüro Brockhausen aus ihrer Planungspraxis. Im Durchschnitt gehen bei der Stadt Celle derzeit 29 Bauanträge pro Monat digital ein – seit Juli über den Onlinedienst „Digitale Baugenehmigung“. Nach dem Login über ein entsprechendes Nutzerkonto führt ein Online-Formular mit rund acht Eingabemasken durch den Antrag. Die anschließende Bearbeitung dauerte 2026 bislang durchschnittlich rund 25 Wochen, 2024 waren es noch drei Wochen weniger.
Fehlender Lageplan, falsche Berechnung
Vollständig eingereicht bedeutet noch nicht automatisch fehlerfrei. Die Liste möglicher Stolpersteine ist lang. „Vorgaben eines Bebauungsplanes werden nicht beachtet. (...) Brandschutzkonzepte sind unvollständig“, zählt die Stadt Celle auf. Auch die Grundflächenzahl (GRZ) werde teilweise falsch berechnet, „da nicht die richtige Baunutzungsverordnung (BAUNVO) zu Grunde gelegt wird“, so die Stadt Celle weiter.
„Vorgaben eines Bebauungsplanes werden nicht beachtet. (...) Brandschutzkonzepte sind unvollständig.“
Dabei unterscheidet das Rathaus zwischen mangelhaften und sogar fehlenden Bauvorlagen – wie zum Beispiel Informationen zu Baulasten, Statik, Brandschutzkonzepten oder Freiflächenplänen.

Nach drei Monaten automatisch genehmigt?
Eine weitere Tücke ist die Genehmigungsfiktion. Sie kann bei bestimmten Wohnbauvorhaben dazu führen, dass ein Antrag nach Ablauf von drei Monaten als genehmigt gilt – allerdings erst, wenn die Unterlagen vollständig und ohne erhebliche Mängel vorliegen. „Die Drei-Monats-Frist klingt für Bauherren zunächst natürlich attraktiv. Entscheidend ist aber die Voraussetzung dafür: Der Antrag muss vollständig und ohne erhebliche Mängel vorliegen. Genau deshalb sollte der Fokus zuerst auf einer sauber vorbereiteten Planung liegen“, ordnet Claudia Brockhausen die Regelung ein. Auch die Stadt Celle spricht im Zusammenhang mit der Genehmigungsfiktion von einem „Unsicherheitsfaktor“ und empfiehlt darauf zu verzichten.
„Die Genehmigungsfiktion ersetzt nicht das öffentliche Baurecht.“
„Die Genehmigungsfiktion ersetzt nicht das öffentliche Baurecht. Wird eine Baumaßnahme auf Grundlage einer Genehmigungsfiktion gestartet, umgesetzt und enthält bauordnungswiderrechtliche Mängel, so sind diese Mängel selbstverständlich zu beseitigen“, erklärt die Stadt Celle. Bisher hätten Antragsteller in Celle jedoch auf die Genehmigungsfiktion verzichtet. Auch Claudia Brockhausen warnt davor, die Regelung als einfachen Drei-Monats-Turbo zu verstehen: „Ich würde keinem Bauherrn empfehlen, seine Planung darauf aufzubauen, dass innerhalb von drei Monaten möglicherweise keine Entscheidung fällt.“
Bauantrag läuft inzwischen über neuen Onlinedienst
Die Stadt Celle zieht nach der Umstellung auf den Onlinedienst ein positives erstes Fazit. Der neue Dienst funktioniere als Austauschplattform zwischen Entwurfsverfasser und Bauaufsicht und werde zunehmend auch von anderen Behörden genutzt. Dadurch soll das digitale Verfahren einheitlicher werden.
Der Weg ins Rathaus ist damit zwar digitaler geworden. Lageplan, Berechnungen, Zeichnungen und Nachweise müssen trotzdem stimmen – sonst beginnt auch online erst einmal die nächste Nachbesserungsrunde.















