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Wolfsmanagement: Landwirtschaftskammer übernimmt Rissbegutachtung

OLDENBURG/HANNOVER. Wenn Wölfe Nutztiere auf der Weide verletzt oder getötet haben, werden ab dem 1. Februar 2022 Fachkräfte der Landwirtschaftskammer Niedersachsen (LWK) die TierbesitzerInnen unterstützen, damit diese möglichst schnell entschädigt werden können. Mit der Rissbegutachtung übernimmt die LWK im Auftrag des Landes Niedersachsen eine weitere Aufgabe beim Wolfsmanagement. Darüber informiert die Landwirtschaftskammer heute in einer Pressemitteilung:


So läuft eine Rissbegutachtung ab


Nutztierhalterinnen und -halter, die auf ihrer Weide verletzte oder tote Tiere finden, melden dies der für das Gebiet zuständigen LWK-Bezirksförsterei. Die Försterin oder der Förster begutachtet die Schäden vor Ort und fertigt bei entsprechenden Spuren eines Wolfsangriffs ein Rissprotokoll an. Dieses bildet die Grundlage für die Entschädigung der Betroffenen.


Genproben werden zwar weiterhin genommen, um etwa zu bestimmen, zu welchem Rudel die Wölfe gehören, von denen ein Schaden an Nutztieren ausgegangen ist. In der Regel ist künftig jedoch das Rissprotokoll der Förster*innen für den Ausgleich der finanziellen Schäden ausschlaggebend, nicht das Ergebnis der relativ zeitaufwändigen Laboranalyse. Dies soll das Verfahren der Entschädigung deutlich beschleunigen.


„Durch die gute Ausbildung, die auch Zoologie, Ökologie und Wildbiologie umfasst, ist unser Personal für diese Aufgabe gut vorbereitet“, sagt Rudolf Alteheld, bei der LWK Leiter des Geschäftsbereichs Forstwirtschaft. „Zusätzlich durchlaufen alle Försterinnen und Förster eine mehrtägige veterinärmedizinische Schulung, damit sie die durch Wölfe verursachten Rissspuren und sonstige Hinweise zielsicher erkennen können.“


Welche Bezirksförsterei der LWK im Ernstfall für sie zuständig ist, erfahren Nutztierhalter*innen im Netz unter bit.ly/foerstereien: Bei Eingabe dieser Kurzadresse in den Browser öffnet sich auf der LWK-Internetseite eine interaktive Karte mit den Kontaktdaten aller regionalen Forst-Dienststellen. Außerdem soll es eine zentrale Telefonnummer geben, die niedersachsenweit die Erreichbarkeit sicherstellt.


„Durch die genaue, örtliche Abgrenzung der Forstbezirke und der Forstämter ist die Zuständigkeit klar geregelt – Gleiches gilt für die Erreichbarkeit etwa auch an Wochenenden“, so Forst-Geschäftsbereichsleiter Alteheld.


Warum übernimmt die LWK diese Aufgabe?


Bisher nahmen die vom Wolfsbüro im Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) aus koordinierten Wolfsberaterinnen und -berater die Rissbegutachtung vor.

„Viele der Ehrenamtlichen haben die wichtige und oft belastende Arbeit der Nutztierrissaufnahme sehr gern gemacht – um die Koexistenz mit dem Wolf zu ermöglichen und um die Weidetierhalterinnen und Weidetierhalter nach Kräften zu unterstützen“, so Umweltminister Olaf Lies. „Für diesen großen Einsatz danke ich ihnen von Herzen! Angesichts einer wachsenden Wolfspopulation nimmt aber auch der Bedarf an allgemeiner Aufklärung zum Thema Wolf und der Beratung der Bevölkerung, zum Beispiel bei Nahbegegnungen, stetig zu. Denn die Erfahrung zeigt, dass Betroffene vor allem schnelle Antworten erfahrener Expertinnen und Experten erwarten. Auch beim Monitoring, also der Gewinnung von Daten über den Wolf, wollen wir zukünftig noch mehr auf die Expertise der Wolfsberaterinnen und Wolfsberater zurückgreifen. Die Betreuung der Weidetierhalterinnen und Weidetierhalter nun komplett in die Hände der Kammer zu legen, ist zehn Jahre nach Rückkehr der Wölfe der konsequente und richtige Schritt in der Entwicklung des Wolfsmanagements. Er unterstreicht die sehr guten bisherigen Erfahrungen bei der Zusammenarbeit mit der Kammer in Sachen Wolf.“


„Aus unserer Beratungsarbeit für die niedersächsischen Weidetierhalterinnen und -halter kennen wir deren Bedürfnisse und Schwierigkeiten sehr gut“, sagt Kammerdirektor Dr. Bernd von Garmissen. Die Übertragung der Rissbegutachtung werte die LWK als Bestätigung, dass deren bisherigen Dienstleistungen beim Wolfsmanagement vom Land als effizient und erfolgreich bewertet würden. „Unser Ziel“, so betont von Garmissen, „ist und bleibt die schnelle und verlässliche Unterstützung der Menschen in Niedersachsen, deren Weidetiere von Wölfen attackiert wurden.“


Herdenschutz und Billigkeitsleistungen


Seit Anfang 2020 kümmert sich die LWK bereits um die Abwicklung von Präventionsanträgen zum Herdenschutz vor Wolfsangriffen sowie um die Gewährung von Billigkeitsleistungen zum Ausgleich finanzieller Schäden bei Wolfsrissen. Allein im vergangenen Jahr konnten den Weidetierhaltenden rund 4,6 Millionen Euro für die Anschaffung wolfsabweisender Zäune zugesprochen und 3,5 Millionen Euro für bereits durchgeführte Maßnahmen ausgezahlt werden. Festgestellte Wolfsrisse wurden mit 117.000 Euro kompensiert. Außerdem informieren Beraterinnen und Berater der LWK Nutztierhalter*innen vor Ort über Möglichkeiten des Herdenschutzes.


Darüber hinaus ist im Landwirtschaftlichen Bildungszentrum der LWK in Echem (Kreis Lüneburg) eine Ausstellung mit unterschiedlichen Varianten wolfsabwehrender Zäune entstanden, die Tierhalter*innen mit fachlicher Begleitung besichtigen können.


„Die Übernahme der Rissbegutachtung bei Nutztierschäden durch Wölfe ist für uns eine zielführende Ergänzung der bisherigen Aufgaben in diesem Themenkomplex“, erläutert Kammerpräsident Gerhard Schwetje, „der Fokus liegt weiterhin auf der Prävention, also der Verhinderung von Nutztierschäden durch eine effektive Herdenschutzberatung. Die Erkenntnisse aus allen Teilaufgaben fließen in deren Weiterentwicklung ein.“


Um den zusätzlichen Aufwand durch die Rissbegutachtung leisten zu können, bekommen die Dienststellen in Regionen mit vielen Übergriffen zusätzliches Fachpersonal. „Damit stellen wir sicher, dass wir die Beratungs- und Betreuungsarbeit für unsere Waldbesitzenden weiterhin in der gewohnten Qualität leisten können“, hebt Forst-Geschäftsbereichsleiter Alteheld hervor.


Minister Lies abschließend: „Während der Themenkomplex Herdenschutz nun operativ vollständig von der Landwirtschaftskammer verantwortet wird, bleibt es hinsichtlich der Prüfung von Gefährdungslagen und Ausnahmegenehmigungen bei den bewährten Zuständigkeiten. Das Umweltministerium und der NLWKN bewerten die Verursacherschaft von Nutztierschäden und Nahbegegnungen und prüfen eventuelle Managementmaßnahmen, wenn empfohlene Schutzmaßnahmen überwunden wurden. Dazu gehören auch Genetikproben. Auf eine zeitaufwändige und teure DNA-Analyse von eindeutigen Fällen für Entschädigungen können wir künftig jedoch verzichten.“

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