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Winser Bücherei: Bei Unterstützungsbedarf wird keine Jahresgebühr mehr fällig



WINSEN. Am 13. Dezember verabschiedete der Winser Gemeinderat eine neue Benutzungs- und Gebührensatzung für die öffentliche Bücherei. Die Änderungen treten nun zum 1. Januar 2024 in Kraft und beinhalten v. a. zwei wichtige Änderungen: Für Personen mit Unterstützungsbedarf entfällt die Mitgliedsgebühr. Gleichzeitig wird erstmals eine Mahngebühr erhoben.


Menschen, die Leistungen aus der Sozialhilfe oder das Arbeitslosengeld II beziehen, können die Jahresmitgliedschaft ab sofort kostenlos erhalten. Lediglich Materialkosten für die Nutzerkarte in Höhe von 1 Euro werden weiterhin berechnet. Büchereileiter Lukas Mücke begrüßt die Entscheidung der Politik: „Die neue Satzung erleichtert Menschen, die nachweisbar auf finanzielle Hilfen angewiesen sind, den Weg in die Gemeindebücherei. Die Chancengleichheit in der Bevölkerung zu gewährleisten, ist – gerade wenn es um den Zugang zu Bildung und Kultur geht – ein wichtiges Anliegen. Deshalb soll unser Angebot auch für Personen mit geringem Einkommen möglichst niedrigschwellig bereitstehen.“


Eine weitere Änderung betrifft das Mahnverfahren der Bücherei: Von nun an wird für jedes Mahnschreiben, das an säumige Nutzer versendet wird, eine pauschale Mahngebühr in Höhe von 2 Euro fällig. Bisher erhob die Bücherei in diesen Fällen kein Entgelt. Mücke begründet das neue Vorgehen: „Die Mahnungen setzen erst dann ein, wenn Nutzerinnen und Nutzer ausgeliehene Medien nicht innerhalb der Leihfrist zurückgeben. Ihre Bearbeitung bedeutet für die Mitarbeitenden einen nennenswerten Arbeitsaufwand. Gleichzeitig fallen Portokosten für die Versendung der Briefe an. Vor diesem Hintergrund erscheint die neue Gebühr dringend notwendig und vertretbar.“

Die neue Fassung der Satzung ist im Internet unter https://winsen-aller.de/verwaltung-u-politik/ortsrecht.html (Stichwort „Bücherei“) abrufbar.

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