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*2. Update* Weil zur Aussetzung der Impfpflicht: "Bayern ist komplett unberechenbar"


Foto: Steffen Höntsch



MÜNCHEN/HANNOVER/CELLE. Nach Kritik und deutlichen Mahnungen renommierter Wissenschaftler an der bevorstehenden Impfpflicht und der Aussetzung in Bayern fragte CELLEHEUTE die Landesregierung, ob Niedersachsen die Lage neu bewerten wolle. Das ist nicht der Fall, Ministerpräsident Stephan Weil will das "geltende Recht" durchsetzen. CELLEHEUTE fragte: Beabsichtigt Niedersachsen, sich den Plänen des bayrischen Ministerpräsidenten anzuschließen? Falls ja, wann und in welcher Form? Falls nein, warum nicht - was ist aus Ihrer Sicht in Niedersachsen anders als in Bayern? Das Sozialministerium antwortete: Die Änderung des § 20a Infektionsschutzgesetz, kurz die einrichtungsbezogene Impfpflicht, wurde im Dezember von Bundestag beschlossen und vom Bundesrat bestätigt. Sie gilt ab dem 16. März. Niedersachsen wird sich an die Bundesgesetzgebung halten.


CELLEHEUTE fragte nach: Ihre Pressemeldungen und auch die Paragraphen sind uns i.d.R. bekannt - darum haben wir dahingehend auch keine Fragen gestellt. Verstehen wir Ihre Stellungnahme als Antwort auf die Frage, was in Niedersachsen anders ist als in Bayern, dass sich Niedersachsen an das Gesetz hält und Bayern nicht? Das Sozialministerium antwortete: Wir bitten um Ihr Verständnis, dass wir zu Bayerns Haltung keine Einordnung vornehmen werden. Das Gesetz gilt und wird von Niedersachsen umgesetzt.


Heute schaltet sich Ministerpräsident Stephan Weil ein und findet deutlichere Worte: „Bayern ist inzwischen ein komplett unberechenbarer Faktor in der Corona-Diskussion. Dass nunmehr sogar die Umsetzung eines Bundesgesetzes auf nicht absehbare Zeit verweigert wird, hat allerdings eine neue Qualität. Geltendes Recht ist überall anzuwenden und steht nicht zur Disposition der jeweiligen Landesregierung. Das Ganze ist umso unverständlicher als wir jedenfalls in Niedersachsen davon ausgehen, die Folgen dieser gesetzlichen Impfpflicht bewältigen zu können. Die allermeisten Beschäftigten in der Pflege sind sehr verantwortungsbewusst, die Impfquote ist weit überdurchschnittlich hoch und die Zahl der ungeimpften Beschäftigten beschränkt sich auf wenige Prozent. Unter diesen Bedingungen ist die Umsetzung einer einrichtungsbezogenen Impfpflicht nicht in Frage gestellt. Wir sollten auch nicht vergessen, dass der eigentliche Grund für diese Impfpflicht der Schutz der besonders verletzlichen Menschen in Alten- und Pflegeheimen und Krankenhäusern ist. Dieses Ziel ist besondere Anstrengungen allemal wert. Dessen ungeachtet wird der Bund zunächst noch einige offene Einzelheiten klären müssen.“


CELLEHEUTE fragte die Bayerische Staatsregierung: Wir können uns nicht vorstellen, dass Ministerpräsident Söder unrechtmäßig handelt und wären daher dankbar für eine Stellungnahme, wie Bayern den Sonderweg rechtfertigt und gesetzeskonform umsetzen kann.


Zwischenantwort Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege: Gegen 13 Uhr findet heute im Anschluss an die Ministerratssitzung eine Pressekonferenz statt. Diese können Sie hier verfolgen: BR24live 13 Uhr: Kabinett beschließt Corona-Lockerungen | BR24 Gegebenenfalls werden Ihre Fragen bereits dort beantwortet.


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