CELLE. "Die Einrichtungen und Unternehmen, deren Mitarbeiter nach dem Infektionsschutzgesetz von der gesetzlich geregelten Impfpflicht gegen das Coronavirus betroffen sind, müssen die Meldungen der Personen über das Meldeportal www.mebi-niedersachsen.de durchführen, sofern sich deren Betriebsstätte bzw. Betriebsstätten im Bezirk des Gesundheitsamtes Celle befinden". Darauf weist der Landkreis Celle hin. Die Meldung könne nachträglich bearbeitet und auch seitens der Einrichtung beziehungsweise des Unternehmens in Zusammenhang mit einer kurzen Stellungnahme für erledigt erklärt werden. Eine Meldung per E-Mail sei nicht möglich. Der Landkreis hat dazu eigenen Angaben zufolge heute eine entsprechende Allgemeinverfügung erlassen.
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