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Vermieterbefragung endet am 30. September - Kreisverwaltung bittet um Unterstützung

  • Extern
  • 19. Sep. 2022
  • 1 Min. Lesezeit

CELLE. Um ein realistisches Bild über die Mietsituation in der Region zu bekommen, bittet der Landkreis Celle die Vermieter um ihre Mithilfe bei der Mietwerterhebung. Wie hoch sind die Wohnungsmieten im Landkreis Celle und welche Kosten gelten als angemessen bei der Bewilligung von Sozialleistungen? Die Teilnahmebereitschaft und Unterstützung der angeschriebenen Vermieter sei wichtig, damit das aktuelle Mietpreisniveau im Kreisgebiet abgebildet werden könne. Damit könnten im Landkreis Celle zukünftig die Leistungen für die Unterkunftskosten angepasst und in angemessenem und gerechtem Umfang gewährt werden. Die Datenerhebung liege damit nicht nur im Interesse der Leistungsberechtigten, sondern auch im Interesse der Vermieter und aller Steuerzahler. Die Daten würden anonymisiert erhoben und die zum Abschluss erstellte Übersicht lasse keinen Rückschluss auf einzelne Mieter oder Vermieter zu. Der Datenschutz werde zu jeder Zeit gewahrt. Die Teilnahme ser selbstverständlich freiwillig und kostenlos. Mit Hilfe der Fragebögen soll ein „Schlüssiges Konzept“ erstellt werden, das von der Rechtssprechung bei sozialrechtlichen Streitigkeiten über die angemessenen Unterkunftskosten als Entscheidungshilfe gefordert wird. Mit der Erstellung dieses „Schlüssigen Konzeptes“ hat der Landkreis Celle als Träger der Sozialhilfe das Forschungsinstitut Analyse & Konzepte aus Hamburg beauftragt. Um das Mietpreisniveau im Kreisgebiet zuverlässig und repräsentativ ermitteln zu können, wird eine möglichst breite Datengrundlage benötigt. Hierzu wurden 6.000 Fragebögen zur Mietwerterhebung versandt. Die Frist zur Rücksendung der Fragebögen endet am 30.09.2022. Sollte der Fragebogen nicht mehr vorliegen, können die angeschriebenen Vermieter diesen beim Gutachter unter der Telefon-Nummer 040 / 48500980 anfordern.


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