top of page
Premium-Sidebar-Hintergrund-580x740.jpg
bkk_hintergrund.jpg

Anzeigen

IKK classic
ah_speckhahn_5_ford_puma_top_rectangler_300x160_NEU.gif
Top_Rectangle_300 x160 CH_be_happy.jpg

Verbraucherzentrale: "Eigener Glasfaser-Router darf nicht verboten werden"


Foto: tanvirshafi / stock.adobe.com


BERLIN/CELLE. In vielen Bereichen des Landkreises kommt der schnelle Internet-Anschluss inzwischen tatsächlich ins Haus, vor allem dank der SVO. Bei der Deutsche Glasfaser hingegen hakt es laut Rückmeldungen häufig und oft begegnet dem frischgebackenen Glasfaser-Kunden dabei erneut ein Phänomen, das eigentlich längst der Vergangenheit angehören sollte: Der Glasfaser-Anbieter verbietet laut "teltarf.de" dem Kunden die Verwendung eines eigenen Routers und schließt stattdessen sein eigenes Glasfaser-Modem an.


Ein derartiger Zwang zu einem vom Netzbetreiber gestellten Router oder Modem ist allerdings in der EU seit 2016 verboten. Seither hat jeder Verbraucher das Recht, seinen eigenen Router am Internet-Anschlusszu Hause zu betreiben. Die Glasfaser-Anbieter behaupten allerdings oft, das würde bei ihren Anschlüssen nicht gehen, da durch die Kunden-eigenen Router "Störungen" im Netz auftreten würden.


Doch was ist an der Behauptung wirklich dran? Das erörterten teltarif.de-Redakteur Alexander Kuch und Michael Gundall vom Fachbereich Digitales und Verbraucherrecht bei der Verbraucherzentrale

Rheinland-Pfalz in einem Hintergrund-Gespräch.


Die Rechtslage ist klar

Das Verhalten der Netzbetreiber steht laut Michael Gundall ganz klar "im Widerspruch zur gesetzlich festgelegten freien Wahl des Endgerätes." Im Telekommunikationsgesetz sei festgelegt, dass das

Netz des Anbieters an der Anschlussdose endet, das sei der sogenannte passive Netzabschluss. "Zum anderen stellt sich die Frage nach der Anzahl von Geräten", gibt Gundall zu bedenken. "Warum sollte man zwei Geräte (Modem und Router) nutzen, wenn ein platzsparendes Kombigerät ausreicht, das mit einer Steckdose auskommt? Außerdem verbraucht ein Kombigerät wesentlich weniger Energie als zwei getrennte Geräte."


Sowohl dem Telekommunikationsmagazin teltarif.de als auch der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz liegen Berichte von Verbrauchern vor, denen die Verwendung eines eigenen Routers am Glasfaseranschluss zunächst mit dem Hinweis auf mögliche Störungen verweigert wurde. Die

Wahrheit ist allerdings: "Uns liegt nicht ein Verbraucherfall vor, bei dem es zu einer Störung durch einen Glasfaserrouter des Verbrauchers kam", konstatiert Gundall und berichtet aus der Praxis:

"In solchen Fällen schreiben wir die Anbieter an und bitten um eine Stellungnahme. Bislang war die Reaktion der Anbieter immer gleich: Man halte sich an die Endgerätewahlfreiheit und natürlich

könnten Verbraucher ihr eigenes Glasfasermodem bzw. Glasfaserrouter anschließen. Diese Aussage haben wir von verschiedenen Anbietern."


Rat der Experten: "Nicht abwimmeln lassen"

Nach einer Beschwerde geht es dann also plötzlich meist doch, dass der Kunde seinen eigenen Router am Glasfaseranschluss betreiben kann. Doch auch dann legen die Anbieter dem Kunden mitunter Steine in den Weg, wie Gundall berichtet. "Verbraucher müssen das Gerät dann zunächst anders verkabeln und - je nach Anbieter - mühselig über die Kundenhotline des Anbieters die entsprechenden Zugangsdaten erfragen oder die Gerätedaten des eigenen Gerätes mitteilen. Dabei werden sie mindestens einmal auf die 'Gefahren' des eigenen Glasfaserrouters mit integriertem Glasfasermodem hingewiesen."


Die Verbraucherzentrale hat im Mai 2022 zwei Betreiber abgemahnt. Ein Netzbetreiber gab im August 2022 eine Unterlassungserklärung ab. Es gibt laut Gundall auch schon erste Positivbeispiele, wie

unkomplizierte Aktivierungsportale für Kunden-eigene Router bei zwei Betreibern.


Alexander Kuch und Michael Gundall haben eine Vermutung, was hinter der Strategie der Netzbetreiber stecken könnte: "Ein Grund könnte das eigene Mietroutergeschäft sein, wie wir es aus dem VDSL-

und besonders aus dem Kabelbereich kennen. Rechnet man die Miete über zwei bis drei Jahre zusammen, so ist der Kaufpreis meist schnell überschritten. Zudem gibt es Anbieter, die am Vertragsende bei nicht zurückgeschickter Hardware auch nochmal kräftig mit Schadenersatzforderungen zulangen."


"Betroffene sollten sich also unter keinen Umständen abwimmeln lassen und auf ihrem Recht der freien Routerwahl bestehen", fasst Kuch das Gespräch zusammen.

CELLEHEUTE

CELLEHEUTE – die crossmediale Online-Tageszeitung

CELLE ONLINE MEDIEN GMBH

Bahnhofstraße 1-3 • 29221 Celle

Telefon 0176-14683078

BLAULICHTHEUTE
CELLE GESTERN
CELLEHEUTE TV
  • Facebook - Weiß, Kreis,
  • YouTube - Weiß, Kreis,
  • X
  • Instagram - Weiß Kreis
  • RSS

Impressum     Datenschutz     AGB

bottom of page