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"Ungeimpfte ausgeschlossen" - Corona-Maßnahmen erneut verschärft

BERLIN/HANNOVER. Heute haben sich Bund und Länder auf folgende Verschärfungen verständigt:



ÜBERBLICK

  • 2G- oder 2G-Plus in Kultur- und Freizeiteinrichtungen

  • 2G im Einzelhandel

  • Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfte

  • Begrenzung bei Veranstaltungen

  • Ab einer 350er Inzidenz Schließung von Clubs und Diskotheken

  • Maskenpflicht in Schulen

  • Abstimmung über Impfpflicht

  • Feuerwerksverbot über Silvester

Kinos, Theater, Restaurants und andere Einrichtungen dürfen nur noch nach den 2G-Regeln (für Geimpfte und Genesene) zugänglich sein bzw. mit einem zusätzlichen Test. (2G+). Auch der Handel darf nur noch nach 2G öffnen, ausgenommen sind Geschäfte des täglichen Bedarfs (z. B. Supermärkte und Drogerien).

Ungeimpfte dürfen sich nur noch mit bis zu zwei Personen aus einem weiteren Haushalt treffen. Kinder bis 14 Jahren sind ausgenommen. Dies gelte auch für private Zusammenkünfte. "2G-Menschen" soll keinen Kontaktbeschränkungen unterliegen.

Bei Veranstaltungen dürfen sich höchstens 50 Personen in Innenräumen und 200 Personen im Freien aufhalten - in beiden Bereichen 2G und Maskenpflicht. Ab einer Inzidenz von 350 gilt dies auch für private Feiern.

Im Widerspruch dazu stehen Großveranstaltungen im Freien (Fußball etc). Dort dürfen 30 bis 50 Prozent der Kapazitäten genutzt werden, maximal 15.000 Zuschauer mit 2G oder optional 2G-plus. Veranstaltungen in Innenräumen sind ebenfalls mit 30 bis 50 Prozent Auslastung zulässig, maximal 5000 Zuschauer.

Clubs und Diskotheken müssen in Hotspot-Regionen über einem Inzidenzwert von 350 geschlossen werden. In Schulen gilt für alle Schüler eine bundesweite Maskenpflicht.

Der Bundestag soll nun über die allgemeine Impfpflicht entscheiden. Wie lange jemand nach der letzten Impfung als vollständig geimpft gelte, werde noch festgelegt werden. Die EU erwägt einen Ablauf des Impfschutzes nach neun Monaten - nach welchen Kriterien das festgelegt wird, ist unklar. Künftig sollen auch Zahnärzte, Apotheker und Pflegefachkräfte Impfungen vornehmen dürfen.

Die "Maßnahmen aus der epidemischen Notlage" sollen nicht wie geplant am 15. Dezember auslaufen, sondern verlängert werden. Der Verkauf von Böllern und Feuerwerk zu Silvester wird in diesem Jahr erneut verboten. An belebten Plätzen soll es ein Feuerwerksverbot geben.


Foto: Lubo Ivanco / stock.adobe.com

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