top of page
Premium-Sidebar-Hintergrund-580x740.jpg

Anzeigen

IKK classic
Top_Rectangle_300 x160 CH_be_happy.jpg
20240506_CZ.jpg

Umgang mit kranken Mitarbeitern: Seminar für Unternehmen aus Celle


Kim-Jana Bobring (Foto: Eingesandt).

CELLE. Arbeitsunfähigkeit meistern: Kim Jana Bobring und Wiebke Krohn vom Arbeitgeberverband Lüneburg-Nordostniedersachsen sprechen über den Umgang mit Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen und das Führen von BEM-Gesprächen. Am 7. März geben sie Tipps für Arbeitgeber in der Congress Union Celle. 


Angesichts eines anhaltend hohen Krankenstands, der sowohl für Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber eine zunehmende Belastung darstellt, rückt der effektive Umgang mit Arbeitsunfähigkeit und die Notwendigkeit effizienter Wiedereingliederungsprozesse immer stärker in den Fokus. Aufgrund gesetzlicher Bestimmungen, insbesondere des Entgeltfortzahlungsgesetzes, kommt der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) ein hoher Beweiswert zu. Doch es gibt auch Fälle, in denen Arbeitgeber berechtigte Zweifel an dem tatsächlichen Bestehen einer Arbeitsunfähigkeit haben.  

Was können Arbeitgeber in solchen Fällen tun? Die CZ sprach im Vorwege mit den beiden Expertinnen vom Arbeitgeberverband Lüneburg. 


Die Einführung der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, die keine Informationen über die behandelnden Ärzte mehr enthält, hat es für Arbeitgeber schwieriger gemacht, die Glaubwürdigkeit solcher Bescheinigungen zu beurteilen. Wie gehen Arbeitgeber vor, wenn sie Zweifel an der Glaubwürdigkeit einer “Krankmeldung” haben müssen. 


Kim Jana Bobring:  Die jüngsten Urteile des Bundesarbeitsgerichts verdeutlichen, dass der Beweiswert einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung unter bestimmten Umständen erschüttert werden kann. Ein zentraler Punkt ist hierbei die zeitliche Übereinstimmung von Kündigungsfrist und Dauer der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung. Wird ein Mitarbeiter unmittelbar nach einer Kündigung durch den Arbeitgeber oder nach einer Eigenkündigung krankgeschrieben und deckt diese Krankmeldung exakt die Dauer der Kündigungsfrist ab, ist der Beweiswert der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung erschüttert. Dies führt dazu, dass der Mitarbeiter auf andere Art und Weise als durch das Vorlegen der AU, den Nachweis für das Bestehen seiner Arbeitsunfähigkeit erbringen muss. Es ist dann seine Sache Angaben dazu zu machen, welche Krankheiten vorgelegen haben oder welche gesundheitlichen Einschränkungen bestanden haben.  


Wiebke Krohn (Foto: Eingesandt).

Wie sieht es aus personalwirtschaftlicher Sicht aus? Wie können Arbeitgeber in solchen Fällen vorgehen?  


Wiebke Krohn: Aus personalwirtschaftlicher Sicht ist es wichtig, ein klares und faires Verfahren zu etablieren, das sowohl die Rechte der Mitarbeiter wahrt als auch die Interessen des Unternehmens schützt. Im Falle von Zweifeln an der Arbeitsunfähigkeit empfehlen wir eine vorsichtige Herangehensweise, die auf offener Kommunikation beruht. BEM-Gespräche spielen hier eine Schlüsselrolle nach langen Krankheitsphasen. Kranken- und  Fürsorgegespräche können präventiv eingesetzt werden, um die Arbeitsfähigkeit zu erhalten und Missverständnisse zu klären. Es geht darum, gemeinsam mit dem Mitarbeiter eine Lösung zu finden, die seine Rückkehr zur Arbeit unterstützt und gleichzeitig das Unternehmen nicht unnötig belastet. 


Wie sollten Unternehmen das Führen von BEM-Gesprächen in ihre Strategie integrieren? 


Kim Jana Bobring: Rechtlich gesehen ist das Betriebliche Eingliederungsmanagement nicht nur eine Verpflichtung, sondern auch eine Chance, krankheitsbedingte Kündigungen zu vermeiden. Ein gut durchgeführtes BEM-Verfahren kann als Nachweis dienen, dass der Arbeitgeber alles Erforderliche unternommen hat, um den Mitarbeiter zu unterstützen. Dabei ist es wichtig, dass alle Gespräche dokumentiert und die vereinbarten Maßnahmen umgesetzt werden. Dies zeigt nicht nur Engagement für die Mitarbeitergesundheit, sondern dient auch als Absicherung im Konfliktfall. 

Wiebke Krohn: Aus personalwirtschaftlicher Perspektive ist es entscheidend, BEM als Teil der Unternehmenskultur zu etablieren. Durch frühzeitige Intervention und individuell angepasste Maßnahmen können langfristige Ausfallzeiten reduziert und die Mitarbeiterbindung gestärkt werden. Es geht darum, ein Umfeld zu schaffen, in dem sich die Mitarbeiter unterstützt fühlen und offen über ihre Gesundheit sprechen können. Schulungen für Führungskräfte und die Einbeziehung des Betriebsrats sind dabei essenziell. 


Darüber wollen wir die Celler Unternehmen bei unserer Veranstaltung "Praxis & Recht " am 7. März von 10 Uhr bis 13 Uhr in den Räumen der Congress Union Celle informieren. Eine Anmeldung ist notwendig. Interessierte Unternehmensvertreter können sich zu der kostenfreien Veranstaltung auf der Webseite des Arbeitgeberverbandes www.av-lueneburg.de registrieren. 


Text: Arbeitgeberverband Lüneburg-Nordostniedersachsen e.V.

  

bottom of page