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Ukrainische Geflüchtete erhalten Grundsicherung vom Jobcenter


Sylke Schwanhold
Sylke Schwanhold, Geschäftsführerin des Jobcenters im Landkreis Celle.

CELLE. Schutzsuchende aus der Ukraine können seit dem 1. Juni 2022 Grundsicherung vom Jobcenter erhalten. Damit wechseln sie vom Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) in die Grundsicherung (SGB II). Voraussetzung: Die Registrierung bei der Ausländerbehörde ist erfolgt und ein Aufenthaltstitel liegt vor. Darauf weist jetzt das Jobcenter im Landkreis Celle hin.


Gesetzliche Vorgabe für den Bezug von SGB II-Leistungen ist demnach eine so genannte Fiktionsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis nach Paragraph 24 AufenthG und eine erkennungsdienstliche Behandlung, also eine zweifelsfreie Klärung der Identität, oder mindestens die Speicherung der Daten im Ausländerzentralregister (AZR). Ersatzbescheinigungen, die die Ausländerbehörde bis zum 31. Mai 2022 ausgestellt hat, werden bis zum 31. Oktober 2022 anerkannt. Zusätzlich müssen weitere Voraussetzungen wie Hilfebedürftigkeit und Erwerbsfähigkeit zum Bezug der Grundsicherung vorliegen.


Seit Februar haben laut Mitteilung des Jobcenters die Sozialämter der Städte, Samtgemeinden und Gemeinden des Landkreises Celle den Lebensunterhalt nach dem Asylbewerberleistungsgesetz für Geflüchtete aus der Ukraine gesichert. Das Gesetz, das die Grundlage für den Wechsel schafft, wurde am 20. Mai 2022 beschlossen und ist zum 1. Juni 2022 in Kraft getreten. Die entsprechenden Vorbereitungen für den Zuständigkeitswechsel zwischen Landkreis Celle, Jobcenter im Landkreis Celle und verantwortlichen Stellen in den Städten und Kommunen des Landkreises Celle, laufen bereits seit Ende April auf Hochtouren.


Das Jobcenter im Landkreis Celle hat mit freiwilligen Kolleginnen und Kollegen vorübergehend sogenannte „Welcome-Teams“ gebildet, die sich vor Ort in den Kommunen um die Antragsstellung der Menschen aus der Ukraine kümmern, die bereits Asylbewerberleistungen vom Sozialamt beziehen. Das betreffe aktuell rund 1.800 Geflüchtete im Landkreis Celle. Der Großteil davon erfülle die Voraussetzungen für den Übergang in die Grundsicherung. „Wir wollen diese zusätzliche Aufgabe in möglichst kurzer Zeit meistern, gleichzeitig stellen unsere Kolleginnen und Kollegen in den Dienststellen das unverändert weiterlaufende Tagesgeschäft sicher, da wir natürlich weiter für alle Kundinnen und Kunden da sind. Das passiert mit hohem Engagement der Kolleginnen und Kollegen. Ich bin sehr dankbar, dass wir mit der Unterstützung der Städte, Samtgemeinden und Gemeinden des Landkreises Celle so gut vorankommen,“ sagt Sylke Schwanhold, Geschäftsführerin des Jobcenters im Landkreis Celle.


Das Jobcenter im Landkreis Celle berät mit den „Welcome-Teams“ in den Räumlichkeiten der Städte, Samtgemeinden und Gemeinden bei der Antragsaufnahme. „Gemeinsam mit den Verantwortlichen aus den Kommunen und Sprachmittlern wollen wir so unbürokratisch wie möglich alle Betroffenen in unser System aufnehmen. Unsere Mitarbeitenden sind bestens vorbereitet“, so Schwanhold weiter. Außerdem sind bereits „Wellcome-Mappen“ bestehend aus Neuantrag, Infobroschüren und weiteren Informationen auch in ukrainischer Sprache zusammengestellt.


Um einen reibungslosen Übergang zu schaffen, unterstützen auch die beiden Träger des Jobcenters, der Landkreis Celle und die Agentur für Arbeit Celle, in allen Bereichen. „Unser Ziel ist es, allen schutzsuchenden Menschen aus der Ukraine möglichst schnell zu helfen. Außerdem wollen wir die Städte, Samtgemeinden und Gemeinden, die seit Februar den Flüchtlingsansturm gut gemeistert haben, frühestmöglich entlasten. Dafür stehen wir mit allen Beteiligten im engen Austausch,“ berichtet Axel Flader, Landrat des Landkreises Celle und Vorsitzender der Jobcenter-Trägerversammlung. Ab Juni berät und unterstützt das Jobcenter im Landkreis Celle dann die Menschen beim Eintritt in den Arbeits- oder Ausbildungsmarkt. „Der Wechsel in das Hilfesystem SGB II ist gut vorbereitet und kann jetzt zum Juni erfolgen. Geflüchtete Menschen, die noch nicht in das SGB II wechseln können und Unterstützung, zum Beispiel bei der Arbeitsaufnahme benötigen, können sich auch weiter an die Agentur für Arbeit Celle wenden,“ sagt Andreas Geier, Geschäftsführer Operativ der Agentur für Arbeit Celle.


Wie generell bei allen Flüchtlingen nach deren Übergang in das Jobcenter erhalten die ukrainischen Flüchtlinge auch Hilfe beim Spracherwerb sowie bei der Anerkennung von Schul- und Berufsabschlüssen, soweit möglich auch bei der Suche nach Kinderbetreuung. Ebenso werden die Flüchtlinge bei der Vermittlung in Beschäftigung, Qualifizierung und Weiterbildung und auch bei der Anerkennung von Berufs- und Bildungsabschlüssen unterstützt. „Viele Geflüchtete aus der Ukraine mussten aufgrund der Kriegshandlungen in ihrer Heimat ihre Existenz aufgeben und bringen eine sehr gute berufliche Qualifikation mit. Es ist wichtig, dass umfassende Hilfen und Integration unkompliziert aus einer Hand kommen. Wir setzen alles daran, den jetzt beschlossenen Wechsel der Zuständigkeiten schnell umzusetzen,“ sagt Sylke Schwanhold, Geschäftsführerin des Jobcenters im Landkreis Celle.


Verfahren, Kontaktdaten: Bei Fragen zur Antragsstellung oder weiteren Informationen hilft das Jobcenter im Landkreis Celle gern weiter. Telefon: 05141-961940 oder per E-Mail: celle@jobcenter-ge.de Es wird dringend empfohlen vor einem Besuch der Dienststellen in Celle und Hermannsburg einen Termin abzustimmen (telefonisch oder per E-Mail). Der Antrag auf Leistungen nach dem SGB II kann auch online gestellt werden: https://web.arbeitsagentur.de/sgb2ka/ka-ui/pc/

Weitere Informationen gibt es außerdem auf der Homepage des Jobcenters im Landkreis Celle www.jobcenter-ge.de/celle



Eine Mitarbeiterin des Jobcenters im Landkreis Celle berät junge Frauen aus der Ukraine im Jobcenter in Celle.



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