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SVO senkt Preise und Abschläge


Foto: Peter Müller


CELLE. Der regionale Energieversorger #SVO senkt seine Preise aufgrund der positiven Gesamtentwicklung um bis zu 38 Prozent. Betroffen sind Strom und Erdgas. Es geht um die Tarife in der Grund- und Ersatzversorgung sowie um Sondertarife mit Jahresbindung. Darüber hinaus greifen ab diesem Monat die Energiepreisbremsen für Strom und Erdgas. Die Einzelheiten teilte das Unternehmen im Rahmen einer Pressekonferenz am Mittag mit. Die Kunden müssten nicht tätig werden. Die Abschlagsanpassung erfolge im Regelfall automatisch. "Ab der kommenden Woche informieren wir die Kunden in gesonderten Schreiben zu ihren neuen Abschlägen – einschließlich der seit Jahresanfang geltenden Preisbremsen". so Sprecher Thomas Hans.


Die SVO teilt dazu mit, unzensiert und unkommentiert:


Im Zuge der Energiekrise hat die SVO lange Zeit vergleichsweise günstige Preise angeboten. Die Kundinnen und Kunden haben 2022 davon profitiert. Seit Anfang des Jahres gelten die Energiepreisbremsen. Zusätzlich entspannt sich die Lage auf den Energiemärkten – und die Kundinnen und Kunden profitieren jetzt erneut. Die SVO-Preise sinken auf ein Niveau unterhalb derPreisbremsen. In der Grund- und Ersatzversorgung greift die Preissenkung bei Strom und Erdgas zum 1. Juni 2023. Der Arbeitspreis für Strom beträgt im Grundversorgungsgebiet dann 39,87 Cent brutto pro Kilowattstunde (kWh) statt bislang 54,38 Cent. Das sind 27 Prozent weniger als vorher. Bei Erdgas sinkt der Kilowattstundenpreis von aktuell 18,06 Cent brutto auf dann 11,15 Cent (gilt bei durchschnittlichem Jahresverbrauch von 20.000 kWh). Das entspricht einer Senkung von 38 Prozent. Die Grundpreise bei Strom und Erdgas bleiben unverändert. Auch in den Sondertarifen wie zum Beispiel „SVO Strom | natürlich“ oder „SVO Erdgas | fest“ passen wir die Preise entsprechend der positiven Entwicklung an. Hier greift eine Änderung des Preises, sobald in bestehenden Verträgen die jeweilige Preisbindung ausläuft. Eine Besonderheit gibt es für Sondertarife, die in diesem Jahr neu abgeschlossen wurden: Hier bieten wir die Preisanpassungen bereits rückwirkend zum Jahresbeginn bzw. zum jeweiligen Startmonat des Vertrages (Januar, Februar und März 2023) an.


Die Sondertarife sind grundsätzlich günstiger als die Tarife in der Grund- und Ersatzversorgung. Das liegt daran, dass sich die Kosten und Energiemengen bei Verträgen mit einjähriger Laufzeit besser planen lassen. In der Grund- und Ersatzversorgung haben die Kundinnen und Kunden mehr Flexibilität. Sie können kurzfristig den Tarif kündigen. Außerdem sind wir als Grund- und Ersatzversorger in unserem Bereich verpflichtet, Kundinnen und Kunden aufzunehmen – wenn beispielsweise ein anderer Anbieter Insolvenz anmeldet. So mussten wir nach der Pleitewelle einiger Discount-Anbieter Ende 2021 Tausende Kundinnen und Kunden zusätzlich beliefern. Das beinhaltet ein unternehmerisches Risiko.


Insgesamt gesehen waren die Preise bei der SVO auch während des anhaltenden Krieges gegen die Ukraine vergleichsweise günstig. Wir beschaffen die Energie langfristig und vorausschauend. Durch diesen Ansatz können wir kurzzeitige Schwankungen auf den Energiemärkten ausgleichen. Das sorgt für Planungssicherheit. Davon haben die Kundinnen und Kunden 2022 über einen längeren Zeitraum profitiert (siehe auch Verivox-Verbraucherpreisindex). Erst gegen Ende des vergangenen Jahres waren auch bei uns Preiserhöhungen unumgänglich. Nun können wir dank unserer Einkaufsstrategie wieder mit den Preisen runtergehen – zum Vorteil unserer Kundinnen und Kunden. Wichtig zu wissen ist, dass wir über die geänderten Tarif-Konditionen noch in individuellen Schreiben informieren werden.


Was ist mit den Energiepreisbremsen?

Fernab von den geplanten Preisanpassungen greifen rückwirkend zum Jahresanfang die Strom- und Gaspreisbremsen der Bundesregierung. Erklärtes Ziel ist es, die Kundinnen und Kunden zu entlasten, indem ein Teil des Preisanstiegs bei Strom und Erdgas aufgefangen wird. Die Rechnung ist einfach: 80 Prozent des Stromverbrauchs werden zum gedeckelten Arbeitspreis von 40 Cent/kWh (brutto) berechnet. Für jede mehr verbrauchte Kilowattstunde zahlen Haushaltskundinnen und -kunden den mit ihrem Energieversorger vertraglich festgelegten Arbeitspreis. Auch beim Erdgas übernimmt der Staat für 80 Prozent des Jahresverbrauchs den Teil des Arbeitspreises, der über 12 Cent pro kWh liegt. Für den anderen Anteil zahlen alle den mit ihrem Energieversorger vertraglich vereinbarten Arbeitspreis. Basis für die Berechnung des 80-Prozent-Anteils ist der historische Verbrauchsprognosewert, den die Netzbetreiber den Energieversorgern zur Verfügung stellen.


Wie berechnet sich der neue Abschlag?

Zu beachten ist, dass die Energiepreisbremsen in der kürzlich verschickten Jahresverbrauchsbrechung aus organisatorischen Gründen nicht berücksichtigt werden konnten. Den Kundinnen und Kunden geht aber trotzdem kein Geld verloren, auch wenn die Energiepreisbremsen bereits seit Anfang des Jahres gelten. Im Januar und Februar zu viel gezahlte Beträge werden jetzt mit dem kommenden März-Abschlag verrechnet. Das hat der Gesetzgeber so festgelegt, um den Energieversorgern Zeit für die Umsetzung der kurzfristigen Vorgaben zu geben. In der Praxis bedeutet das: Der Ende des Monats fällige März-Abschlag wird bei vielen Kundinnen und Kunden der geringste Abschlag des Jahres. Ab kommenden Montag werden wir die Kundinnen und Kunden in gesonderten Schreiben über den März-Abschlag sowie die zukünftig geltende Abschlagshöhe einschließlich der Preisbremsen informieren. Zu beachten ist, dass in diesen Schreiben die eingangs genannten Preisanpassungen noch keine Rolle spielen werden.


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