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"Strafreize" für Polizeihunde - Tierschutzverband protestiert


Polizeihund Ausbildung
Foto: Hamperium Photo / stock.adobe.com

HANNOVER. Das Land Niedersachsen hat laut Mitteilung des Landestierschutzverbandes Niedersachsen eine Änderung des Tierschutzgesetzes in den Bundesrat eingebracht. Der Inhalt: Es soll erlaubt werden, bei der Ausbildung und im Einsatz von Diensthunden Strafreize und tierschutzwidrige Hilfsmittel zu nutzen. Dazu sei eine Ausnahmevorschrift im Tierschutzgesetz notwendig.


Der Landestierschutzverband Niedersachsen lehnt diesen Antrag ab. „Diese Änderung wäre ein Rückschritt“, so Dieter Ruhnke, Vorsitzender des Landestierschutzverbandes. „Laut Tierschutzgesetz ist es verboten, bei der Abrichtung eines Tieres Schmerzen und Leiden hinzuzufügen. Dieses Verbot besteht bereits seit 30 Jahren und der Gesetzgeber hat nun dieses Verbot in die aktuelle Tierschutz-Hundeverordnung übernommen.“


Wurden diese geltenden Vorschriften in den letzten 30 Jahren bei der Ausbildung von Polizeihunden missachtet? Ruhnke befürchtet: „Mit diesem Antrag soll jetzt gesetzeswidriges Verhalten nachträglich legitimiert werden. An dieser Stelle muss hinterfragt werden, warum ein Bundesland, das die Überwachung des Tierschutzes sicherstellen muss, ihre eigenen gehaltenen Hunde, im Gegensatz zu den privat gehaltenen Hunden, dieser Überwachung entziehen und damit das Zufügen von Schmerzen, Leiden und Schäden gegenüber ihren eigenen Hunden zulassen will. Damit werden Polizeihunde dem Schutz des Tierschutzgesetzes entzogen und somit zu Hunden 2. Klasse!“


Eine tierschutzkonforme Ausbildung fuße auf der Grundlage moderner wissenschaftlicher Erkenntnisse und setze "nicht alleine auf veraltete Dominanzkonzepte". Die Verwendung von Hilfsmitteln, die die Gesundheit und das Leben eines Hundes bedrohen, seien abzulehnen. Allein die Auswahl geeigneter Diensthunde sei bereits schwierig genug und die Tiere sollten nicht schon während der Ausbildung Verletzungen ausgesetzt werden, fordert der Landestierschutzverband.


„Uns ist völlig bewusst, dass die Polizei zu jeder Zeit bei Einsätzen handlungsbereit sein muss und wir erkennen an, dass die Änderung der Tierschutz-Hundeverordnung möglicherweise ein Umdenken erfordert. Es gibt jedoch auch für Schutz- und Diensthunde alternative tierschutzkonforme Ausbildungsformen sowie einen erfolgreichen tiergerechten Umgang mit Diensthunden“, so Ruhnke.


Die Bundesländer Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und die Hansestadt Bremen hätten sich Medienberichten zufolge dafür ausgesprochen, bei der Ausbildung von Diensthunden auf diese alternativen Ausbildungsformen zurückzugreifen. Auch die Zusammenarbeit zwischen dem Tierschutzverein Berlin und der Bundespolizei zeige, dass eine erfolgreiche Arbeit mit Diensthunden unter Verwendung tiergerechter Methoden und Mittel die Einsatzbereitschaft der Diensthunde nicht einschränke.


Die Änderung des Tierschutzgesetzes ist aus Sicht des Landestierschutzverbandes Niedersachsen der falsche Weg. Die aufgeflammte Diskussion zur Ausbildung und Einsatz von Diensthunden offenbare eine Regelungslücke. "Hier wäre es erforderlich, den tierschutzkonformen Rahmen für die Ausbildung von Diensthunden in den unterschiedlichen Einsatzschwerpunkten durch bundeseinheitliche Vorschriften zu reglementieren. Mit diesen bundeseinheitlichen Vorschriften können nicht nur Vorgaben zu den eingesetzten Hilfsmitteln, sondern auch zur Zucht und Haltung von Diensthunden geregelt werden", so Runke abschließend.



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