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SoVD empfiehlt: Zuzahlungsbefreiung bei der Krankenkasse beantragen


CELLE. Für verschiedenen Leistungen der Krankenkasse, wie zum Beispiel verschreibungspflichtige Medikamente oder eine physiotherapeutische Behandlung, muss etwas dazugezahlt werden. Gesetzlich Krankenversicherte können allerdings einen Antrag auf Zuzahlungsbefreiung stellen, wenn die Kosten ihre sogenannte Belastungsgrenze überschreiten und bekommen darüber hinaus gezahlte Beträge erstattet. Der Sozialverband Deutschland (SoVD) in Celle rät daher, Belege von Zuzahlungen eines Jahres zu sammeln und gegebenenfalls einen Antrag auf Befreiung zu stellen. Dazu informiert der SoVD:


Gesetzlich Krankenversicherte müssen für bestimmte Leistungen der Krankenkasse etwas dazu bezahlen. Wird die finanzielle Belastung zu hoch, kann ein Antrag auf Zuzahlungsbefreiung gestellt werden. Die sogenannte Belastungsgrenze wird für jeden Haushalt individuell ermittelt. Dabei werden vom Jahresbruttoeinkommen zunächst mögliche Freibeträge abgezogen. In diesem Jahr sind das 5.922 Euro für die*den erste*n Erwachsene*n des Haushalts und weitere 8.388 Euro pro Kind. Danach wird die Belastungsgrenze in Höhe von zwei Prozent errechnet – für chronisch kranke Menschen beträgt sie ein Prozent und auch Sozialhilfeempfänger*innen, die beispielsweise Hartz IV beziehen, können entlastet werden. Hier wird zur Berechnung der Regelsatz zugrunde gelegt. „Das Thema ist komplex und das kann verunsichern. Deshalb stehen wir Betroffenen gerne zur Seite“, sagt Sabine, Kellner aus dem Beratungszentrum in Celle.


Zahlungen, die die Belastungsgrenze überschreiten, werden von der Krankenkasse zurückerstattet. „Damit ein Antrag auf Zuzahlungsbefreiung gestellt werden kann, müssen aber entsprechende Belege eines Jahres gesammelt werden. Eine Befreiung ist grundsätzlich bis zu vier Jahre rückwirkend möglich“ weiß Kellner. Weitere Fragen beantworten die BeraterInnen des SoVD in Celle. Erreichbar ist der Verband unter info.celle@sovd-nds.de oder der Telefonnummer 05141-902910.

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