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SoVD: Anspruch auf zweiten Heizkostenzuschuss und Wohngeld prüfen


Foto: Sergej Toporkov / stock.adobe.com


CELLE. Wohngeldbeziehende und Menschen in Ausbildung oder Studium, die staatliche Unterstützung erhalten, sollen erneut finanziell entlastet werden. Unter bestimmten Voraussetzungen soll ihnen Ende 2022/Anfang 2023 ein zweiter #Heizkostenzuschuss gezahlt werden. Der Sozialverband Deutschland (SoVD) in Celle rät zudem Menschen mit geringem Einkommen, ihren Anspruch auf #Wohngeld zu prüfen.


Bereits im Sommer wurden Wohngeldbeziehende sowie Studierende, Auszubildende und Schüler, die #BAföG oder andere staatliche Leistungen erhalten, unter bestimmten Voraussetzungen mit einem Heizkostenzuschuss finanziell unterstützt. Aufgrund der explodierenden Energiekosten ist für Ende 2022/Anfang 2023 ein zweiter Zuschuss geplant. Alleinlebende Wohngeldbezieher sollen 415 Euro erhalten, ein Zweipersonenhaushalt 540 Euro. Für jede weitere Person erhöhe sich der Zuschuss um 100 Euro. Studierende und Personen in Ausbildung sollen mit 345 Euro entlastet werden. Ein Antrag muss nicht gestellt werden.

Den zweiten Heizostenzuschuss gezahlt bekommt, wer zwischen September und Dezember 2022 Wohngeld bezogen hat. „Menschen mit geringem Einkommen wissen oft nicht, dass sie einen Anspruch auf Wohngeld haben. Betroffene sollten zeitnah prüfen lassen, ob ihnen diese finanzielle Unterstützung zusteht. Dann können sie zusätzlich vom Heizkostenzuschuss profitieren“, rät Sabine Kellner aus dem Beratungszentrum in Celle.

Es gelte: Alleinerziehende sind berechtigt Wohngeld zu beantragen, wenn im Monat weniger als 1.500 Euro brutto zur Verfügung stehen. Familien haben einen Anspruch, wenn das monatliche Bruttoeinkommen unter 3.300 Euro liegt.

Bei Fragen helfen die Berater des SoVD in Celle weiter und unterstützen außerdem beim Wohngeldantrag. Ratsuchende können unter 05141-902910 telefonisch Kontakt aufnehmen oder eine E-Mail an info.celle@sovd-nds.de senden.

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