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RentnerInnen sollten Umzug melden


CELLE. Für die Rentenauszahlung ist der sogenannte „Renten Service“ der Deutschen Post zuständig. Daher sollten RentnerInnen nach einem Umzug auch dort unbedingt die Adressänderung mitteilen. Versäumen sie dies, wird die Zahlung der Rente eingestellt, bis eine aktuelle Anschrift vorliegt. Darauf weist der Sozialverband Deutschland (SoVD) in Celle hin und erläutert:


Der sogenannte „Renten Service“ ist ein Dienstleister der Deutschen Post, der im Auftrag der Deutschen Rentenversicherung die Rente an berechtigte EmpfängerInnen auszahlt. Aus diesem Grund ist es wichtig, dass RentnerInnen nach einem Umzug auch dort ihre neue Adresse mitteilen. „Das gilt sowohl für Umzüge innerhalb Deutschlands als auch ins Ausland“, informiert SoVD-Beraterin Sabine Kellner.


Kann der „Renten Service“ die aktuelle Anschrift nach einem Rücklauf der Rentenanpassungsmitteilung nicht ermitteln, stoppt er die weitere Auszahlung. „Daher sollten Betroffene unbedingt daran denken, den ‚Renten Service‘ rechtzeitig zu informieren. Bei einem Umzug innerhalb Deutschlands ist das per E-Mail möglich. Wandern Betroffene aus, muss die Meldung postalisch erfolgen“, erklärt Kellner. Sobald dem „Renten Service“ die neue Adresse vorliegt, werden eingestellte Rentenzahlungen fortgeführt.


Bei weiteren Fragen zum Thema „Rente“ informiert der SoVD unter 05141 902910 oder per E-Mail an info.celle@sovd-nds.de


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