top of page
Premium-Sidebar-Hintergrund-580x740.jpg
Mobil Krankenkasse_Premium Sidebar_Bild.png
Mobil Krankenkasse_Premium Sidebar_Text.png

Anzeigen

Jetzt-online-gehen_300x160.jpg
ah_speckhahn_5_ford_puma_top_rectangler_300x160_NEU.gif
Jetzt-online-gehen_300x160.jpg

Polizei kontrolliert unerlaubtes Fahren in Fahrradstraßen

Fahrradstrasse
Symbolbild: Archiv

CELLE. Beamtinnen und Beamte der Polizeiinspektion Celle haben in der vergangenen Woche das Verhalten von Autofahrern in Fahrradstraßen kontrolliert.


Bei den Kontrollen in den Fahrradstraßen Am Silberberg und im Trinkhorstweg wurden dabei elf Verstöße festgestellt. Die Fahrradstraße im Bereich der Zuwegung zur BBS ist für Kraftfahrzeuge nicht freigegeben.


Fahrradstraßen dienen in erster Linie dem Radverkehr

Das bedeutet: Radfahrende haben dort Vorrang. Kraftfahrzeuge dürfen Fahrradstraßen nur befahren, wenn dies durch ein Zusatzschild ausdrücklich erlaubt ist. Motorisierte Fahrzeuge (das gilt übrigens auch für E-Roller) müssen ihre Geschwindigkeit an den Radverkehr anpassen. In der Regel gilt eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h. Radfahrerinnen und Radfahrer dürfen dort nebeneinander fahren, auch wenn dadurch ein Überholen erschwert oder unmöglich wird. Überholmanöver sind nur dann erlaubt, wenn ausreichend Abstand eingehalten werden kann und niemand gefährdet oder behindert wird. Parken und Halten auf der Fahrbahn ist nur in gekennzeichneten Bereichen gestattet.



Text: Polizei

CELLEHEUTE

CELLEHEUTE – die crossmediale Online-Tageszeitung

CELLE ONLINE MEDIEN GMBH

Bahnhofstraße 1-3 • 29221 Celle

Telefon 0176-14683078

BLAULICHTHEUTE
CELLE GESTERN
CELLEHEUTE TV
  • Facebook - Weiß, Kreis,
  • YouTube - Weiß, Kreis,
  • X
  • Instagram - Weiß Kreis
  • RSS

Impressum     Datenschutz     AGB

bottom of page