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"OVG liest anders" - Niedersachsen verlängert Corona-Maßnahmen und erneuert "Disko-Maskenpflicht"


Maskenzwang, Maßnahmen-Posse,
Foto: เลิศลักษณ์ ทิพชัย / stock.adobe.com

HANNOVER/LÜNEBURG. "Das OVG hat unsere bisherige Verordnung anders gelesen als wir" - so der Erklärungsversuch der niedersächsischen Landesregierung nach dem Urteil vom 11.3. (CELLEHEUTE berichtete). Sie will tatsächlich die Maskenpflicht für Diskos und Bars "wieder einführen", um sie am 2.4. dann wieder abzuschaffen. Die zum 20.3. bundesweit beschlossenen Ende vieler Corona-Maßnahmen will Niedersachsen ebenfalls nicht umsetzen. Diskotheken und Bars würden demnach auf einmal "selbstverständlich so behandelt werden wie andere Gastronomiebetriebe, in denen die Maske im Sitzen und zum Speisen abgenommen werden darf, beim Aufstehen und Tanzen jedoch getragen werden müsse". Die neue Lesart der Regierung irritiert offenbar nicht nur die Richter, sondern auch die Diskothekenbetreiber - denn die wurden bald zwei Jahre zwangsgeschlossen, weil sie eben nicht mit der Gastronomie gleichgestellt wurden - schließlich stehe der der Verzehr von Speisen nicht im Vordergrund. Außerdem 2G+ hier, 3G dort. Wenn die Landesregierung nach dem Richterspruch sich diese Erklärung zurechtlegt, übrigens als einziges Bundesland, dürften noch ganz andere Klagen auf sie zukommen. "Unfassbar frech" Das bestätigt auch Hendrik Büring: "Wenn die das plötzlich so sehen, folgen mindestens Schadenersatz-Klagen. Das gesamte Jahr 2021 haben sie argumentiert, dass wir nicht zur Gastronomie gehören und mussten im Dezember erneut wegen 'Tanzlustbarkeiten' schließen. Und es stimmt auch, eine Gastronomie hat viele Sitzplätze und vielleicht noch eine kleine Tanzfläche - wir haben ganz wenige Plätze und große Tanzflächen und wir verkaufen keine Speisen. Die Richter haben sehr wohl richtig gelesen - und erkannt, dass das Bullshit ist:" So oder so, nach dem 2. April würde dann mit dem neuen Infektionsschutzgesetz die Maskenpflicht in Diskos komplett fallen. "Dann haben wir keine Handhabe mehr", so Regierungsspecherin Anne Pörksen. Doch bis dahin will die Regierung alle nur erdenklichen Mittel und Wege ausschöpfen, die Maßnahmen aufrecht zu erhalten.

So werden in Niedersachsen die aktuell geltenden Corona-Regeln bis zum 2. April bestehen bleiben, also u.a. 3G-Regel, Masken-, Abstands- und Testpflicht. Nicht mehr möglich in der Übergangsphase sind laut des Entwurfs des neuen Infektionsschutzgesetzes allerdings Kontakt- und Kapazitätsbeschränkungen bei Großveranstaltungen. Die neue Corona-Verordnung des Landes soll voraussichtlich am Sonntag in Kraft treten. "Wenn es so kommen sollte, hoffe ich, dass Lüneburg das Vorhaben in der Luft zerreißt, denn das ist einfach frech, unfassbar frech", so Büring. Gekl

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