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Omikron: Keine Schulfahrten bis Ostern


Mehrtägige Klassenfahrten sind bis zu den Osterferien untersagt. Der Präsenzunterricht hat Priorität. Foto: Raul Mellado / stock.adobe.com
Mehrtägige Klassenfahrten sind bis zu den Osterferien untersagt. Der Präsenzunterricht hat Priorität. Foto: Raul Mellado / stock.adobe.com

HANNOVER: Vor dem Hintergrund der aktuellen Lage rund um die Omikronvariante des Coronavirus werden Klassenfahrten in Niedersachsen bis zu den Osterferien abgesagt, wie das Kultusministerium heute mitteilt. Eine entsprechende Rundverfügung sei über die Regionalen Landesämter für Schule und Bildung den rund 3.000 öffentlichen allgemein bildenden und berufsbildenden Schulen, Schulen in freier Trägerschaft, Studienseminaren sowie Tagesbildungsstätten im Land zugegangen.


Der Zeitraum, an dem mehrtägige Schulfahrten mit Übernachtung untersagt sind, wird damit vom 31. Januar 2022 bis zum Beginn der Osterferien am 04. April 2022 verlängert. Möglich bleiben eintägige Schulausflüge, wenn nach Abwägung der Schule der pädagogische Nutzen das Risiko durch das aktuelle Infektionsgeschehen überwiegt und den Ausflug damit vertretbar erscheinen lässt. Austauschfahrten und andere Auslandsmobilitäten sind ebenfalls bis zu den Osterferien 2022 von der Untersagung umfasst.


„Es ist bedauerlich, dass wir erneut an dem Punkt sind, dass Schulfahrten abgesagt oder in der Planung verschoben werden müssen. Für die Schulleitungen und Lehrkräfte, Schülerinnen und Schüler sowie die Eltern ist es aber zentral, Klarheit zu haben“, erläutert Niedersachsens Kultusminister Grant Hendrik Tonne. Die Infektionsdynamik ließe Reisen und Fahrten nur in sehr begrenztem Umfang und mit Augenmaß zu. Insbesondere mehrtägige Fahrten, die naturgemäß auch Übernachtungen erforderlich machen, seien aktuell nicht angezeigt. Tonne: „Wir müssen in der derzeitigen Lage Prioritäten setzen und Priorität hat der Präsenzunterricht. Gleichwohl lassen wir mit dem gewählten Weg Spielräume für Tagesausflüge, um die Möglichkeit des außerschulischen Lernens aufrecht zu erhalten.“

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